Der Bundesrat ist ein Störenfried, der den Bundestag in der Ausübung des Wählerwillens stört..stimmt das?

7 Antworten

Das ist völlig falsch. Wir sind nach unserer Verfassung ein Bundesstaat, in dem die Länder bestimmte Kompetenzen haben. Das Grundgesetz regelt die verschiedenen Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. Anders wie in Frankreich, dass sehr zentralistisch strukturiert ist, haben bei uns die Länder viele eigene Kompetenzen (z.B. Bildung und Kultur, Polizeiwesen, Regionalpolitik) und das war und ist auch für den Gesamtstaat gut und vorteilhaft.

Der Bundesrat ist ein Störenfried

Nein. Der Bundesrat hat gegenüber der Politik und Gesetzgebung des Bundes eine kontrollierende, ggf. korrigierende Funktion. Dieses föderale Konstrukt hat sich in den bisherigen 71 Jahren Geschichte der Bundesrepublik sehr bewährt.

der den Bundestag in der Ausübung des Wählerwillens stört

Nein. Der Bundesrat ist als sehr wichtige Institution der Bundespolitik, als Vertretung der Bevölkerung der Bundesländer und als Sicherung gegen eine Allmacht des Bundes, im Grundgesetz, unserer Verfassung, unverrückbar verankert. Die im Bundesrat vertretenen Landesregierungen sind das Ergebnis demokratischer Wahlen in den Bundesländern.

Bleibt gesund und vernünftig!

Arnold

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also meine Meinung dazu ist, Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt. Der Bundesrat ist ein Ausdruck des Föderalismus und führt eine deutsche Verfassungstradition fort. Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist, betrachten ihn manche Forscher als eine Art zweiter Kammer oder Länderkammer neben dem Bundestag. Andere sehen im Bundesrat ein Organ eigener Art. Jedenfalls halten sie ihn nicht für ein Parlament oder eine Parlamentskammer, da die Mitglieder kein eigenes Mandat haben. Wechselt in einem Bundesland die Regierung, zum Beispiel nach einer Landtagswahl, entsendet das Land entsprechend neue Mitglieder in den Bundesrat.

sowas kann nur jemand in die welt setzen, der von einer zentralistischen diktatur (wie z.b. in weißrussland) träumt.

der bundesrat als vertreter der bundesländer hat immer dann ein wörtchen bei der gesetzgebung mitzureden, wenn mit einem entwurf die länderrechte betroffen sind.

außerdem hat der bundesrat direkt nichts mit den wählern zu tun. wenn der wähler nicht mit der arbeit einzelner ländervertreter zufrieden ist, kann er bei der nächsten landtagswahl ja anders wählen.

Nein, denn der Bundesrat setzt sich letztendlich ebenfalls aus gewählten Vertretern zusammen.

Er hat/vertritt nur eigene - länderspezifische - Interessen