Hausüberschreibung und Auszahlung der Geschwister

2 Antworten

Hi,

die Rechnung von Deinem Bruder geht nicht auf. Warum soll er 50% des Hauses erben.

Nach der gesetzlichen Erbfolge seit ihr drei Kinder Erben zu je 1/3.

Steht hier:

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html

Oder ist bei dem Haus Deiner Eltern bzgl. der Wohnung des Bruders Wohnungseigentum gebildet worden?

Gruß

A.

Wenn Euer Bruder sich schon als so linke Wehe entpuppt, würde ich Deinen Eltern von der Überschreibung abraten. Vor allen Dingen nur bei Wohnrecht. Hier würde ich immer lebenslangen Nießbrauch schreiben. Warum? Wenn Deine Eltern ins Heim kommen und nur Wohnrecht haben, kann Dein Bruder das Haus schon verkaufen, obwohl sie noch leben, bei Nießbrauch nicht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, soll er das Haus übernehmen und ihr zwei Schwestern sollt ausgezahlt werden. Daher würdet ihr alle zu gleichen Teilen erben. Das Erbe ist der Wert des Hauses, was ein Gutachter beziffern müßte. Angenommen 120.000 Euro, dann müßte Euer Bruder Euch jeweils 40000 Euro geben.

Ich danke Dir für die Ssuuppeerrschnelle Antwort. Aber mein Bruder soll das Haus ja wirklich erben. Uns Geschwister soll er dann nach ?? Verkehrswert?? oder dergleichen ?? auszahlen. Nur weiß ich nicht ob da die Prozente mit 50 und dann noch einmal 1\3 zutreffen. Aber mit dem Nießbrauch ist ein Supertip. Dank Dir

Da ich jetzt den Computer ausmache da wir übers Wochenende verreisen, kann ich auf neue Antworten erst nächste Woche reagieren.

@ralschi

Ja, der Wunsch Deiner Eltern ist, er soll das Haus erben und Euch auszahlen. Wenn sie es so wollten, wie er es sich vorstellt, dann müßten sie Euch testamentarisch enterben. Dann würde Euch von dem drittel was ihr erben würdet, die Hälfte zustehen. Nach meiner Beispielsrechnung von oben statt 40.000 Euro nur noch 20.000 Euro. Wenn Deine Eltern aber nur möchten, dass er das Haus bekommt, und Euch dafür auszahlen soll, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sprecht am besten noch mal mit Euren Eltern, wie sie es genau meinen, und sie sollten in diesem Fall auch nicht die Kosten für einen Notar scheuen. Nießbrauch heißt im übrigen, selber wenn Eure Eltern im Heim wären, würden eventuelle Miete für deren alter Wohnung Deinen Eltern zustehen.