Hausüberschreibung und Auszahlung der Geschwister
Hallo,
unsere Eltern 80 und 76 Jahre leben noch, Gott sei Dank. Sie leben in Ihrem selbst erbauten, schuldenfreien Haus. Die obere Wohnung bewohnt mein Bruder. Er soll das Haus einmal erben und uns 2 Geschwister auszahlen. Jetzt will er das Haus schon überschrieben bekommen. Meine Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht behalten.
Mein Bruder bekommt Ende des Jahres einen Sparvertrag mit 40 000€ ausgezahlt. Er möchte uns Geschwister je 20 000€ für das Haus geben. Häuser in der Umgebung, mit 50er oder 60er Baujahr werden mit 100 000 – 125 000€ zum Verkauf angeboten. Diese Häuser sind aber nur teilunterkellert. Da er das Haus von meinen Eltern erben würde gehörte ihm, laut seiner Aussage, sofort 50%. Von den verbliebenen 50% ständen ihm noch einmal 1/3 (3 Kinder) zu. Deshalb meint er uns einen Gefallen zu tun wenn er sich mit 60% begnügen würde. Er geht von 100 000€ aus. Dann gehörten ihm 60 000 und uns Geschwistern je 20 000€.
Da wir 2 Geschwister bisher noch keinen Gedanken an eine Erbschaft verschwendet haben sind wir mit der neuen Situation ziemlich überfordert.
Jetzt fragen wir uns: Ist seine Aussage laut der prozentualen Aufteilung zutreffend - und würde diese auch nach dem Tod unserer Eltern gelten? Oder zieht er in seiner Rechnung das Wohnrecht und eine eventuelle Pflege unserer Eltern mit ein? Für vorläufige Mitteilungen, Meinungen, Erfahrungen wären wir echt dankbar.
PS Unsere Eltern wären mit der Überschreibung einverstanden, aber nur wenn wir Kinder uns einigen. Dann würde ein Notar für den Vertrag aufgesucht
2 Antworten
Hi,
die Rechnung von Deinem Bruder geht nicht auf. Warum soll er 50% des Hauses erben.
Nach der gesetzlichen Erbfolge seit ihr drei Kinder Erben zu je 1/3.
Steht hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html
Oder ist bei dem Haus Deiner Eltern bzgl. der Wohnung des Bruders Wohnungseigentum gebildet worden?
Gruß
A.
Wenn Euer Bruder sich schon als so linke Wehe entpuppt, würde ich Deinen Eltern von der Überschreibung abraten. Vor allen Dingen nur bei Wohnrecht. Hier würde ich immer lebenslangen Nießbrauch schreiben. Warum? Wenn Deine Eltern ins Heim kommen und nur Wohnrecht haben, kann Dein Bruder das Haus schon verkaufen, obwohl sie noch leben, bei Nießbrauch nicht. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, soll er das Haus übernehmen und ihr zwei Schwestern sollt ausgezahlt werden. Daher würdet ihr alle zu gleichen Teilen erben. Das Erbe ist der Wert des Hauses, was ein Gutachter beziffern müßte. Angenommen 120.000 Euro, dann müßte Euer Bruder Euch jeweils 40000 Euro geben.
Ja, der Wunsch Deiner Eltern ist, er soll das Haus erben und Euch auszahlen. Wenn sie es so wollten, wie er es sich vorstellt, dann müßten sie Euch testamentarisch enterben. Dann würde Euch von dem drittel was ihr erben würdet, die Hälfte zustehen. Nach meiner Beispielsrechnung von oben statt 40.000 Euro nur noch 20.000 Euro. Wenn Deine Eltern aber nur möchten, dass er das Haus bekommt, und Euch dafür auszahlen soll, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sprecht am besten noch mal mit Euren Eltern, wie sie es genau meinen, und sie sollten in diesem Fall auch nicht die Kosten für einen Notar scheuen. Nießbrauch heißt im übrigen, selber wenn Eure Eltern im Heim wären, würden eventuelle Miete für deren alter Wohnung Deinen Eltern zustehen.
Ich danke Dir für die Ssuuppeerrschnelle Antwort. Aber mein Bruder soll das Haus ja wirklich erben. Uns Geschwister soll er dann nach ?? Verkehrswert?? oder dergleichen ?? auszahlen. Nur weiß ich nicht ob da die Prozente mit 50 und dann noch einmal 1\3 zutreffen. Aber mit dem Nießbrauch ist ein Supertip. Dank Dir
Da ich jetzt den Computer ausmache da wir übers Wochenende verreisen, kann ich auf neue Antworten erst nächste Woche reagieren.