Neue Sachen kaufen und Steuerfrei weiterverkaufen nach einem Jahr halten?

1 Antwort

Private Veräußerungsgeschäfte sind in § 23 EStG (über § 22 Nr. 2 EStG) geregelt. Die Lego Spielsachen würden hier unter Absatz 1 Nr. 2 fallen, hiernach muss das Wirtschaftsgut mindestens 1 Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung im Eigentum desjenigen gewesen sein. Nach Absatz 3 Satz 5 bleiben Gewinne aus privaten Versicherungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn 600 € im Kalenderjahr unterschritten hat.

Das ist der Grundsatz, da der gute Herr es aber (so sehe ich das jedenfalls) gewerblich macht und nur scheinbar privat veräußert, könnte er bei einer Betriebsprüfung echt Schwierigkeiten bekommen. Alleine schon bei der Begründung, wieso er einen Teil seines Gewerbes privat abwickelt.

Aber wie gesagt, das ist nur meine Einschätzung zu diesem Video, ich kenne ihn nicht und ich habe auch keine Ahnung wie er das wirklich macht und ob er das überhaupt in diesem Umfang betreibt. Es bezieht also nur auf dieses Video.