Darf man im Supermarkt Obst und Gemüse probieren?

8 Antworten

.... natürlich nicht, wie kommt man/Frau nur auf solche Ideen?

Gemüse muß zudem meist erhitzt werden und was passiert mit den geöffneten Dosen?

Und wenn eine Erlaubnis besteht, möchte ich aber dann auch Kekse und Milch und Fisch testen!

Dani314159 
Fragesteller
 10.09.2017, 15:11

Ich wüsste nicht weshalb Tomaten, Radischen usw. erhitzt werden müssen. Bei Kartoffeln und manchen Pilzsorten mag das zutreffen. 

Genascht wird am meisten Beeren und trauben. 

Ich weiß ja nicht wie gesund bzw. eher ungesund du dich ernährst, aber hier war definitiv nicht von Dosen die Rede. 

schleudermaxe  10.09.2017, 17:42
@Dani314159

.... dann probiere einfach mal Sellerie oder Bohnen, zudem habe ich geschrieben: meist.

Und laut Frage kann ich eben nicht ersehen, daß Dosen- und TK-Waren nicht gemeint sind.

Dani314159 
Fragesteller
 10.09.2017, 21:07
@schleudermaxe

Ich bitte dich! Jeder halbwegs intelligente Mensch sollte davon ausgehen dass mit Obstnaschen lose Beeren und Kirschen gemeint sind und nicht Dosenobst!!! Ich hoffe schwer, dass das eine Trollantwort war. Omg :-( 

schleudermaxe  10.09.2017, 21:20
@Dani314159

.... laut Frage soll aber nicht (nur) genascht werden und nur auf Fragen antworte ich, denn der Fragensteller wird sich ja etwas dabei gedacht haben, wenn er so fragt!

Zitat:
um die Ware vor dem möglichen Kauf zu testen oder um um zu naschen

Streng genommen darf man das nicht.

Allerdings sind die meisten Supermärkte was das naschen angeht recht kulant.Was jedoch nicht bedeutet,kann man sich durch die halbe Obstabteilung fressen sollte...

Hi Dani,

hierbei handelt es sich unzweifelhaft um einen Diebstahl i.S.d. § 242 I StGB. Es wird mit dem Obststück jeweils eine fremde bewegliche Sache vorsätzlich weggenommen. Die verbrauchende Nutzung steht ausschließlich dem Eigentümer zu, eine Aneignungsabsicht und sogar eine Enteignungsabsicht liegt damit vor. Der Diebstahl ist seinem objektiven und subjektiven Tatbestand nach erfüllt.

Hier gibt es auch keine "Grauzonen" oder ähnliches, wie teils an anderer Stelle vertreten wird.

Viele Grüße, JS

HeyImHere  09.09.2017, 22:44

Gut, dann ist es eben keine Grauzone, sondern ein tolerierter Diebstahl.

Jurasuppe  09.09.2017, 23:05
@HeyImHere

Hi Hey,

also tolerieren muss man das halt wirklich nicht. Deswegen sollte man nicht mit solchen Posts das Gefühl vermitteln, dass es schon in Ordnung sei. So etwas kann die Zukunft verbauen.

Viele Grüße, JS

HeyImHere  09.09.2017, 23:12
@Jurasuppe

Nein sorry, ich denke nicht dass auch nur ein Richter der Welt diesen Fall durchwinken würde. 

Als Kunde würdest du maximal ermahnt werden. Alles andere ist fernab der Realität.  

trailhof  09.09.2017, 23:34
@HeyImHere

In saudi arabien kommt man dafür nicht mal in haft, es wird einem nur die hand abgehackt...omg 

schleudermaxe  10.09.2017, 14:12
@trailhof

.... nicht so ganz, wenn zwei Mal probiert wird, gehen beide Hände den Bach runter.

Eigentlich ist das verboten. Es ist sogar verboten die kiwi oder Mango zu drücken ob sie reif genug sind.

Nein. Wenn die Ware nicht bezahlt ist, dann ist das Diebstahl.

N1CKNAM3  09.09.2017, 22:07

Nein. Sachbeschädigung. Man klaut ja nix

N1CKNAM3  09.09.2017, 22:07

Ne vergiss meine Antwort. Ich Idiot

Dani314159 
Fragesteller
 09.09.2017, 22:13
@N1CKNAM3

Aaaalso.... 

Nur reinbeissen --> Sachbeschädigung. 

Vollständig aufessen --> Diebstahl ;)))) 

sumi79  09.09.2017, 22:16
@Dani314159

Und das abgebissene Stück ist dann kein Diebstahl?

Wenn ich also deinen Fahrradsattel klaue, dann ist das eine Sachbeschädigung?

Coole Logik!

Dani314159 
Fragesteller
 09.09.2017, 22:27
@sumi79

Wenn du meinem Fahrrad den Sattel abbeißt ist das Sachbeschädigung ^^ 

sumi79  09.09.2017, 22:33
@Dani314159

Sachbeschädigung ist wenn du z.B. eine Kiwi zerdrückst.

 Sobald du aber etwas mit nimmst was nicht dir gehört, dann ist das Diebstahl.

Dani314159 
Fragesteller
 09.09.2017, 22:44
@sumi79

Es kommt immer darauf an, welche der beiden Straftaten den dominierenden Part übernehmen: 

strafrecht-online.org/problemfelder/bt/242/subj-tb/abgrenzung-zur-sachentziehung/

Dani314159 
Fragesteller
 09.09.2017, 23:11
@sumi79

Und an welcher Stelle in diesem Artikel soll etwas stehen dem ich widersprochen habe?

Weiter oben habe ich ganz klar geschrieben vollständig aufessen ist Diebstahl, reinbeissen ist Sachbeschädigung. 

In deinem Link steht nur was verboten ist, nicht welcher Straftat es zuzuordnen ist. 

trailhof  09.09.2017, 23:20
@Dani314159

dani hat recht. Diesen fall hatten wir im rechtskundeunterricht (lehrer war pensonierter richter) behandelt. Ein mann brach einem zwei meter hohen weihnachtsmann aus schokolade einen finger ab um ihn zuhause zu vernaschen. Das gericht urteilte auf sachbeschädigung da der schaden in keinem fall zu dem nutzen des mannes stand. 

trailhof  09.09.2017, 23:28
@trailhof

nicht fall, verhältnis... ich trottel ;)