Darf man im Supermarkt Obst und Gemüse probieren?
Ich sehe das immer wieder, dass das jemand macht (ob um die Ware vor dem möglichen Kauf zu testen oder um um zu naschen weiß nur er/sie) Ich selber traue mir das nicht. Darf man das?
8 Antworten
.... natürlich nicht, wie kommt man/Frau nur auf solche Ideen?
Gemüse muß zudem meist erhitzt werden und was passiert mit den geöffneten Dosen?
Und wenn eine Erlaubnis besteht, möchte ich aber dann auch Kekse und Milch und Fisch testen!
.... dann probiere einfach mal Sellerie oder Bohnen, zudem habe ich geschrieben: meist.
Und laut Frage kann ich eben nicht ersehen, daß Dosen- und TK-Waren nicht gemeint sind.
Ich bitte dich! Jeder halbwegs intelligente Mensch sollte davon ausgehen dass mit Obstnaschen lose Beeren und Kirschen gemeint sind und nicht Dosenobst!!! Ich hoffe schwer, dass das eine Trollantwort war. Omg :-(
.... laut Frage soll aber nicht (nur) genascht werden und nur auf Fragen antworte ich, denn der Fragensteller wird sich ja etwas dabei gedacht haben, wenn er so fragt!
Zitat:
um die Ware vor dem möglichen Kauf zu testen oder um um zu naschen
Streng genommen darf man das nicht.
Allerdings sind die meisten Supermärkte was das naschen angeht recht kulant.Was jedoch nicht bedeutet,kann man sich durch die halbe Obstabteilung fressen sollte...
Hi Dani,
hierbei handelt es sich unzweifelhaft um einen Diebstahl i.S.d. § 242 I StGB. Es wird mit dem Obststück jeweils eine fremde bewegliche Sache vorsätzlich weggenommen. Die verbrauchende Nutzung steht ausschließlich dem Eigentümer zu, eine Aneignungsabsicht und sogar eine Enteignungsabsicht liegt damit vor. Der Diebstahl ist seinem objektiven und subjektiven Tatbestand nach erfüllt.
Hier gibt es auch keine "Grauzonen" oder ähnliches, wie teils an anderer Stelle vertreten wird.
Viele Grüße, JS
Gut, dann ist es eben keine Grauzone, sondern ein tolerierter Diebstahl.
Hi Hey,
also tolerieren muss man das halt wirklich nicht. Deswegen sollte man nicht mit solchen Posts das Gefühl vermitteln, dass es schon in Ordnung sei. So etwas kann die Zukunft verbauen.
Viele Grüße, JS
Nein sorry, ich denke nicht dass auch nur ein Richter der Welt diesen Fall durchwinken würde.
Als Kunde würdest du maximal ermahnt werden. Alles andere ist fernab der Realität.
In saudi arabien kommt man dafür nicht mal in haft, es wird einem nur die hand abgehackt...omg
.... nicht so ganz, wenn zwei Mal probiert wird, gehen beide Hände den Bach runter.
Eigentlich ist das verboten. Es ist sogar verboten die kiwi oder Mango zu drücken ob sie reif genug sind.
Nein. Wenn die Ware nicht bezahlt ist, dann ist das Diebstahl.
Nein. Sachbeschädigung. Man klaut ja nix
Ne vergiss meine Antwort. Ich Idiot
Aaaalso....
Nur reinbeissen --> Sachbeschädigung.
Vollständig aufessen --> Diebstahl ;))))
Und das abgebissene Stück ist dann kein Diebstahl?
Wenn ich also deinen Fahrradsattel klaue, dann ist das eine Sachbeschädigung?
Coole Logik!
Wenn du meinem Fahrrad den Sattel abbeißt ist das Sachbeschädigung ^^
Sachbeschädigung ist wenn du z.B. eine Kiwi zerdrückst.
Sobald du aber etwas mit nimmst was nicht dir gehört, dann ist das Diebstahl.
Es kommt immer darauf an, welche der beiden Straftaten den dominierenden Part übernehmen:
strafrecht-online.org/problemfelder/bt/242/subj-tb/abgrenzung-zur-sachentziehung/
Eine Kostprobe im Supermarkt ist keine vorübergehende, sondern dauerhafte Enteignung. Du begehst den Diebstahl um Diebesgut zu konsumieren und nicht um es wegzuwerfen. Das heißt, dass du Diebesgut für deinen persönlichen Gebrauch verwendest.
Du kannst hier nachlesen, was noch alles Diebstahl im Supermarkt bedeutet.
Und an welcher Stelle in diesem Artikel soll etwas stehen dem ich widersprochen habe?
Weiter oben habe ich ganz klar geschrieben vollständig aufessen ist Diebstahl, reinbeissen ist Sachbeschädigung.
In deinem Link steht nur was verboten ist, nicht welcher Straftat es zuzuordnen ist.
dani hat recht. Diesen fall hatten wir im rechtskundeunterricht (lehrer war pensonierter richter) behandelt. Ein mann brach einem zwei meter hohen weihnachtsmann aus schokolade einen finger ab um ihn zuhause zu vernaschen. Das gericht urteilte auf sachbeschädigung da der schaden in keinem fall zu dem nutzen des mannes stand.
nicht fall, verhältnis... ich trottel ;)
Ich wüsste nicht weshalb Tomaten, Radischen usw. erhitzt werden müssen. Bei Kartoffeln und manchen Pilzsorten mag das zutreffen.
Genascht wird am meisten Beeren und trauben.
Ich weiß ja nicht wie gesund bzw. eher ungesund du dich ernährst, aber hier war definitiv nicht von Dosen die Rede.