Darf man im Supermarkt Obst probieren?

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Wenn man EINE Weintraube verkostet, ist das nicht schlimm.

Unverschämt ist, wenn man sich kiloweise das Obst reinhaut. Da gehört ein Hausverbot schon zu den geringsten Strafen.

Prämierter Plödsinn

@Scanner

Wieso '"Plödsinn"? Niemand sagt was, wenn man bei offensichtlichem Kaufwunsch eine Traube probiert, wenn man aber schon bei der zweiten Kluft ist, wird wohl eingeschritten. Ich "darf" beim Obsthändler meines Vertrauens immer kosten.

@Scanner

Nein, kein Blödsinn, sondern völlig korrekt. Im Gegensatz zum dem falsch geschriebenen Wort (Plödsinn).

@turalo

Schlechte Rechtschreibung und dann auch noch nicht richtig lesen können. "Putenschnitzel" hat nämlich nicht aufgrund Kaufwunsch probiert. Er hat sich zusammen mit seinem Kumpel "sattgegessen". Das darfst Du im übrigen auch "beim Obsthändler Deines Vertrauens" ohne zu Bezahlen auch nicht.

@turalo

Eigentlich sollte es so sein ,das mann eine kleinigkeit zum kosten probieren kann,in vielen Geschäften wird es auch akzeptiert,habe mal in Rewe eine Weintraube gekostet,es wurde mir zwar nicht direkt verboten ,aber der Blick der Verkäuferin hat alles gesagt,im Herkulesmarkt dagegen wurde ich sogar aufgefordert ,zu probieren .Es ist eben von Laden zu Laden unterschiedlich .

@petebe

Ach, Petebe, wo ist meine Rechtschreibung denn schlecht?

@petebe

Und es ist doch Blödsinn.

Es ist und bleibt Diebstahl. Die Höhe des Wertes spielt zur Erfüllung des Starftatbestandes keine Rolle.

Etwas anderes ist es, wenn man z.B. vor dem Bezahlen etwas aus einer Packung nimmt oder aus der Flasche trinkt, da hier seitens des Kunden eine Kaufabsicht vorliegt. Der Händler kann jedoch auch dies in seinen AGB untersagen.

Bei Trauben, Bananen usw. ist die Kaufabsicht jedoch nicht gegeben, da es sich um Gewichtsartikel handelt und der Wert der verzehrten Ware nicht mehr ermittelt werden kann. Zudem wird niemand an der Kasse sagen, daß noch eine Traube hinzugerechnet werden muss. Somit ist es schlicht und einfach Diebstahl (geringwertiger Sachen).

Einfach vorher das Personl freundlich fragen und schon seid ihr auf der sicheren Seite. so schwer ist das doch gar nicht...

Die Verkäuferin hat recht. Denn hierbei handelt es sich vom Grundsatz her um Diebstahl bzw. Mundraub, zumal dies ja keine probieren, sondern sattesssen, war. Davon abgesehen, ist ein derartiges Benehmen unhöflich und flegelhaft. Ein Mensch mit Anstand und Erziehung verhält sich nicht so. Ich hätte Dir sofort Hausverbot erteilt. Nicht erst "wenn Du das nochmals machst". Schließlich muß die Ware auch eingekauft und vom Einkäufer bezahlt werden, er bekommt sie nämlich auch nicht geschenkt. Würde das jeder machen...wo kämen wir da hin.

Nein! Das ist Diebstahl.

Dass Kunden trotzdem probieren, wird von den meisten Einkaufsmärkten lediglich geduldet.

Die Verkäuferin war also im Recht.

Man kann ja auch nicht einfach beim bäcker hin sich n brot nehmen abbeißen und alles ist gut.

außer ihr zahlt dann den preis wo ihr gegessen habt. dann is des wieder kein problem...

Die Verkäuferin war sehr human, wenn sie "nur" auf Hausverbot hingewiesen hat!

Ich habe beruflich erlebt, dass eine Frau bei der Polizei angezeigt worden ist, weil sie im Supermarkt Weintrauben (es waren wirklich auch Weintrauben!) probiert hat.

Das ist rechtlich gesehen Diebstahl. Es geht dabei nicht um die Menge oder den Wert der Ware, sondern dass man fremdes Eigentum (das man noch nicht bezahlt hat!) zum Eigennutz verwendet.