Dauerauftrag zurückbuchen falsche kontonummer

6 Antworten

Die Bank darf getätigte Überweisungen nicht rückgängig machen (ob Dauerauftrag oder nicht ist egal).

Wenn es das Konto, auf das du überwiesen hast, nicht gibt, dann müsstest du das Geld von der Bank zurückgebucht bekommen haben. Offenbar hast du aber das Pech, dass das Konto sehr wohl existiert. Dann hilft es nur, dessen Inhaber ausfindig zu machen (vielleicht unterstützt dich deine Bank dabei) und diesen zur Rücküberweisung aufzufordern.

Nein, es ist für die Bank bei einem Dauerauftrag nicht einfach möglich das Geld wieder zurück zu buchen.

Geh zu deiner Bank und beschreibe das Problem. Deine Bank wird dann den Inhaber des Kontos, auf das du jeden Monat 10 € überwiesen hast, anschreiben (oder die Bank bei der die Person ihr Konto hat) und ihn darauf hinweisen, dass er in den letzten 6 Monaten insgesamt 60 € erhalten hat, die an eine andere Person gehen sollten. Diese Person wird von deiner Bank (oder ihrer Bank) gebeten dir das Geld zurück zu überweisen.

Tut diese Person dass nicht, dann musst du die Rückgabe der 60 € einklagen. Zurück wirst du sie ziemlich sicher bekommen, aber wenn derjenige an den du das überwiesen hast uneinsichtig ist, dann kann das schon ein Jahr dauern.

JanKrohn  16.05.2014, 08:49

Falsch. Du kannst das Geld nicht ohne weiteres einklagen, da die Bank aus Datenschutzgruenden Name und Adresse nicht herausgeben wird.

Man kann es natuerlich auch per Anwalt machen, aber da ist das erste Beratungsgespraech schon teurer als die 60 Euro.

Wenn er uneinsichtig ist, und das Geld nicht zurueck gibt, wuerde ich bei dem kleinen Betrag ehrlich gesagt gar nichts machen, ausser es als Lehrgeld zu verbuchen.

Panazee  16.05.2014, 10:06
@JanKrohn
Du kannst das Geld nicht ohne weiteres einklagen,

Klar kann man das. Man muss nicht den exakten Namen haben um etwas einklagen zu können. Ansonsten könnte ja keiner Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

da die Bank aus Datenschutzgruenden Name und Adresse nicht herausgeben wird.

Das ist wiederum richtig, aber wie gesagt ist das auch gar nicht nötig um Ansprüche geltend zu machen.

Wenn er uneinsichtig ist, und das Geld nicht zurueck gibt, wuerde ich bei dem kleinen Betrag ehrlich gesagt gar nichts machen,

Das sehe ich auch so. Viel zu viel Aufwand wegen 60 €. Die zeit kann man in etwas Besseres investieren. Das wäre nur was für Rentner, denen langweilig ist und für die das Eintreiben der 60 € eine Art Freizeitspaß wäre.

Nein das geht nicht so einfach

Dazu muss der Empfänger zustimmen es sei denn der Empfängername ist vollkommen anders dann hat die Bank eine Sorfaltspflicht Aber hast du das ganze online gemacht haftest du selber

Deshalb Termin mit der Bank machen und reden

ultrarunner  16.05.2014, 08:27

Seit 2009 muss der Empfängername nicht mehr von der Bank geprüft werden. Siehe unter anderem hier (ziemlich weit unten):

http://www.wiwo.de/5983876.html

DahleRieger  16.05.2014, 08:32
@ultrarunner

Da lobe ich meine Bank die heute noch prüft und nicht ausführt wenn Name nicht stimmt

JanKrohn  16.05.2014, 08:59
@DahleRieger

Danke, gut zu wissen. Ist das in deren AGB verankert?

das geht nicht da du die zahlung ja angewiesen hast. du kannst die bank beauftragen das sie die anderen bank darum bittet den zahlungsempfänger zu benachrichtigen das du das geld zurückhaben möchtest. das kann nur der zahlungsempfänger zurückerstatten. die bank weiss ja nicht ob er das geld nicht doch bekommen sollte

Bei solch wichtigen Überweisungen sollte man, einmal mehr , als zu wenig kontrolieren