Darlehen für Stromnachzahlung?

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Wenn ihr ALG - 2 bezieht gehören die Stromkosten für das Heizen zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) diese muss vom Jobcenter nach formlosem Antrag in tatsächlicher Höhe übernommen werden !

Ihr schreibt also nur kurz ein paar Zeilen,dass ihr um die Kostenübernahme der Heizkosten aus dem Jahr 2013 bittet,gebt den Betrag noch einmal an,BG - Nummer und Unterschrift nicht vergessen und schickt das ganze am besten per Einschreiben mit Rückschein ans Jobcenter.

Das Jobcenter müsste euch dann schon eine Unwirtschaftlichkeit nachweisen.

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 14:39

"Das Jobcenter müsste euch dann schon eine Unwirtschaftlichkeit nachweisen."

Ich habe diesen Satz nicht verstanden.

isomatte  28.12.2014, 18:25
@BitteumRat55

Unwirtschaftlichkeit bedeutet,dass man verschwenderisch mit der Energie die zum heizen benötigt wird oder den Heizstoffen umgegangen ist und das müsste euch das Jobcenter erst einmal nachweisen !

Das ist nicht so einfach,weil der erhöhte Verbrauch mehrere Ursachen haben könnte,z.B. veraltete Heizungsanlage / Öfen ,schlecht oder gar nicht gedämmte Wände,veraltete oder undichte Fenster und Türen.

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 19:09
@isomatte

Also wir haben gespart wie wir konnten, aber mit einem einjährigen Baby muss ich heizen. Unsere Wohnung ist eine Altbauwohnung also nicht das beste. Bei unseren Fenster wurden die drähte oder wie man die nennt erneuert aber da kommt trotzdem kälte rein.

isomatte  28.12.2014, 19:14
@BitteumRat55

Einfach eine Kopie der Forderung machen und auf einem separaten Blatt noch einmal formlos um Übernahme der Nachzahlung bitten,so wie ich es schon geschrieben habe und das ganze per Einschreiben mit Rückschein versenden !

isomatte  04.01.2015, 06:42
@isomatte

Danke dir für deinen Stern und wünsche dir ein frohes neues Jahr 2015 !

Also erst mal vorweg. 35 € mit 3 Personen ist auch ohne Heizung schon ein Witz. Du kannst bei E On Ratenzahlung machen oder beim Amt einen Kredit bekommen. Zum teil kann es sein. das das Amt einen teil als Heitzkostenzuchschlag übernimmt. Antrag stellen. Mit Eon reden, weil wenn erst mal eine Mahnung raus ist, fällt die Möglichkeit der Ratenzahlung Flach.

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 05:29

Am Anfang habe ich ja alleine gelebt und deswegen wär es 35 plus Gas 34

isomatte  28.12.2014, 08:39
@BitteumRat55

Und was machst du mit dem Gas,wenn du mit Strom heizen musst,nur kochen ?

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 14:31
@isomatte

Also mit dem Gas haben wir keine Probleme, wir haben einen Gasbeuler der wird nur beim Duschen benötigt.

Beantrage das schriftlich mit Begründung. Offensichtlich war die Vorauszahlung erheblich zu gering, zumal Stromheizung die Teuerste überhaupt ist. Vermutlich wird das JC dir empfehlen, eine andere Wohnung zu suchen. Der jetzigen Wohnung hat seinerzeit das JC nur zugestimmt, weil die Heizkosten (absichtlich!?) zu niedrig ausgewiesen wurden.

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 19:26

Damals war ich alleine in der Wohnung. Als ich eingezogen bin war nichts da womit man die Wohnung heizen konnte. Ich wusste auch nicht das elektrische Heizungen so teuer sein können.

albatros  28.12.2014, 19:41
@BitteumRat55

Eine Wohnung ist nur dann eine Wohnung, wenn sie ausreichend beheizt werden kann. Dafür ist einzig und allein der Vermieter zuständig bzw. verantwortlich. Es gilt nämlich lt. Gesetz (BGB), dass der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten hat. Bei keiner Beheizbarkeit durfte also die Wohnung überhaupt nicht vermietet werden bzw. wäre die Miete um 100% zu mindern. Hat du den seinerzeit als du in H4 kamst, das so auch dem JC mitgeteilt? Wer hat denn die Heizgeräte bezahlt?

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 20:19
@albatros

Mitgeteilt habe ich es leider nicht. Unsere Nachbarn haben auch keine Heizung. Die Heizung hat die Vermieterin bezahlt. Sie hat unsere Miete auch um 30 Euro reduziert da wir alle Renovierungsarbeiten Gemacht haben. Die Gesetze kenn ich leider nicht

albatros  28.12.2014, 20:32
@BitteumRat55

Nun, dann rate ich dazu, wieder die Erstattung der Nachzahlung zu beantragen. Musst halt den Antrag mit der gegeben Situation begründen. Ich glaube aber, auf Dauer wird das JC das nicht wollen und deshalb irgend wann einen Umzug in eine günstigere Wohnung. fordern. Einen Versuch ist es allemal wert. Viel Glück im NEUEN JAHR. MfG vom albatros.

ihr solltet unbedingt mit der arge kontakt aufnehmen, weil heizen mit elektrischem Strom von der Arge getragen wird, aber nur, wenn es einen seperaten Zähler für die Heizung gibt. hier ist ggf. das Problem, dass man so was im Nachhinein immer schlecht geregelt bekommt. aussichtslos ist es aber nicht. gegebenenfalls würde ich mich mal an die verbraucherzentrale wenden, oder beim zuständigen Ortsgericht einen Rechtsberatungsschein beantragen...

lg, Anna

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 14:37

Wir haben keinen separaten Zähler für die Heizung. Damals als ich in die Wohnung eingezogen bin gab es garnichts zum Heizen daraufhin hat meine Vermieterin elektrische Heizungen gebracht und meinte das das energiesparende sind. Ich habe schon damals 1000 Euro Nachzahlung bekommen, die ich ja dann bezahlt habe und dann dieses Jahr nochmal soviel. Wir wollten etwas anderes wie z.b gasheizung oder so einbauen lassen. Die Erlaubnis bekommen wir, doch die Vermieterin meint das wir die ganzen kosten den schornsteinfeger etc. Selber zahlen müssen. Der ist ja auch nicht grad so billig

Peppie85  28.12.2014, 14:38
@BitteumRat55

der schornsteinfeger ist nicht gerade billig, aber billiger als mit strom heizen. vielleicht kriegt ihr einen teil eurer stromkosten wieder, wenn ihr irgendiwe beweisen könnt, dass ihr elektrisch geheizt habt...

lg, Anna

BitteumRat55 
Fragesteller
 28.12.2014, 14:40
@Peppie85

Also nachweisen kann ich es indem ich Sie zu mir nach Hause einlade und es zeige.

Peppie85  29.12.2014, 05:28
@BitteumRat55

das wäre eine option - viel glück

Versuchen kannst du es ! aber 35 € Vorauszahlung sind , schon von der Sache her zu wenig. mit Heizung finde ich den Betrag okay. auch dein Stromanbieter bietet Ratenzahlung an. versuche es bei ihm das geht sicher. LG Alex