Stromsperre droht : Darlehen vom Jobcenter nur, wenn man Stromschulden bei Grundversorger hat?

11 Antworten

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Das solltest Du dringend am Montag in JobCenter klären. Ob Fremdanbieter oder Grundversorger dürfte da egal sein, Strom ist Strom und ohne Strom kann nicht gekocht werden, keine Wäsche gewaschen etc. Das sind ja sozusagen Grundbedürfnisse.Hast Du Kinder? Dann stehen die Chancen noch höher, dass Du ein Darlehen erhältst.

Ich vermute, etwas anderes wäre es, wenn Du Schulden bei Deinem Telefon-oder Internetanbieter hättest, aber bei Stromschulden denke ich, dass die Chancen gut stehen.

Nimm alle nötigen Schreiben mit, auch die Fristsetzung vom 18.08. und im Falle eines Darlehens gleich die Bankverbindung des Anbieters, damit direkt an ihn überwiesen werden kann und es nicht erst über Dein Konto läuft, das ist Zeitverschwendung

Torrnado 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 12:24

vielen Dank !  :)

Torrnado 
Beitragsersteller
 14.08.2017, 11:21
@Torrnado

leider hat mir das Jobcenter kein Darlehen gewährt - da Fremdanbieter ! man hat mir gesagt, das ist nur möglich wenn man Kunde beim Grundversorger ist. aber ich hatte Glück : gegen ein sofortige Vorauszahlung von mind. 100 € konnte ich die Sperre abwenden !

Laury95  14.08.2017, 20:46
@Torrnado

Du solltest dir einen Anwalt holen und gegen den Bescheid des JC klagen. Hast du die Entscheidung schriftlich bekommen?

Zitat: "Ich weiss, daß das Jobcenter ein Darlehen gewähren muss".

Somit ist doch Wissen klar und deutlich vorhanden, viel Glück.

Wie wär's, wenn Du dazu am Montag im JobCenter anrufst und fragst?

Wenn keine Obdachlosigkeit aufgrund von Wohnungsverlust droht, muss das JobCenter Dir für die Stromrechnung nicht unbedingt ein Darlehen gewähren!

Hasenpfeffer77  12.08.2017, 12:05

So sehe ich das auch.

Zudem kamen da sicher auch Mahnungen vorher und nicht gleich der Bescheid, dass die den Saft abdrehen.

Muss man sich halt mal früher drum kümmern.
Wenn man eh nichts zu schaffen hat, besteht genügend Zeit.

Aber da wartet man lieber bis sowas kommt. Und dann soll die Allgemeinheit wieder dafür aufkommen?!

Sollen die dem ruhig den Strom abstellen. Der soll was arbeiten gehen und gut ist.

Laury95  12.08.2017, 23:56
@Hasenpfeffer77

Meine Fresse, was heißt hier die Allgemeinheit? Er muss es dem Jobcenter wieder zurückzahlen, und so ein dummer Kommentar kriegt noch 5 Likes.

vanillaxoxo  13.08.2017, 15:34
@Laury95

Ja, dafür gibt es Gründe.

Samika68  14.08.2017, 08:35
@Laury95

Woher, denkst Du, kommen die Gelder für Sozialleistungen? Hierzu werden Steuergelder verwendet und die zahlt nun mal die „Allgemeinheit“.

Laury95  14.08.2017, 12:55
@Samika68

Mann, er bezahlt es doch zurück! Was regst du dich auf? Sei froh, dass du nicht in seiner Lage ist. Hast du Probleme damit, anderen Menschen zu helfen und in einer Demokratie zu leben? Dann wandere doch bitte aus.

hefezopf01  14.08.2017, 18:13
@Laury95

"er bezahlt es doch zurück"

das glaubst du doch wohl selbst nicht

Laury95  14.08.2017, 20:45
@hefezopf01

Du verstehst es nicht. Wenn er ein Darlehen bekommt, dann wird ihm 10 Prozent monatlich vom Regelsatz abgezogen.

vanillaxoxo  15.08.2017, 14:37
@Laury95

Du verstehst nicht. Wenn das elf so schön nicht gereicht hat, wie soll es reichen wenn es noch gekürzt wird?

konstanze85  15.08.2017, 19:27
@vanillaxoxo

Ob der über einige Monate gekürzte Regelsatz dann für ihn zum Leben reicht oder nicht, darum muss er sich leider selbst kümmern, aber er muss es zurückzahlen und hat da auch keine Wahl, wiel ihm -wie Laury95 schon schrieb- moatlich ein gewisser Prozentsatz von seinem Regelsatz einbehalten wird. Dieses Darlehen an sich zahlt also nicht die Allgemeinheit. Ich bin sehr froh, nicht in so einer Situation sein zu müssen und es ist nun mal bei uns so, wir leben in einem Sozialstaat, da wird das nun mal vo unseren Steuern beswtritten. Man weiß nicht, wie der FS in diese situation gekommen ist, aber JEDER kann in diese Situation kommen und da sollte man nicht gleich so loshetzen und von der eigentlichen Fragestellung abkommen, finde ich. Ich war auch schon arbeitslos -unverschuldet übrigens- und bin überglücklich wieder in gute Arbeit gekommen zu sein und nicht vom Amt und deren Auflagen abhängig sein zu müssen.

vanillaxoxo  15.08.2017, 22:01
@konstanze85

Ich bin auch froh darüber, dass es in Deutschland ein engmaschiges Sozialnetz gibt, das ist auch richtig so weil jeder in Not geraten kann. Andere Länder haben so etwas nicht also sollte man nicht zu viel darüber meckern sondern dankbar dafür sein.

Man hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, auf Energie​ und auf Essen. Und ganz wichtig, auf eine Krankenversicherung und somit auf ärztliche Behandlung. Das ist nicht selbstverständlich, in Deutschland schon.

Dafür arbeiten andere, damit ermöglichen sie dem FS und anderen, ein Leben. Klar ist das einfach und bescheiden aber man bekommt es weil andere das durch Arbeit ermöglichen.

Das steht jedem zu, der eine schlechte Zeit hat, der nicht arbeiten kann oder keinen Job bekommt. 

DAS steht einem zu, nicht mehr. Will man mehr haben, muss man eben etwas dafür tun. Es kann nicht sein, dass andere im Vollzeitjob buckeln während Leistungsbezieher entspannt im Cafe oder im Biergarten sitzen. Das steht keinem zu der das Geld dafür nicht selber verdient​.

Man hilft anderen, die in Not sind und das ist auch gut so. Aber ausnutzen lassen muss sich keiner. Man bekommt Geld um die Miete, die NK und den Strom zu zahlen. Wer das Geld dafür für Dinge ausgibt, die nicht zum Existenzminimum gehören, der hat selber Schuld daran und dem muss man nicht doppelt und dreifach und immer wieder helfen.

bei wem Du den Stomvertrag hast, ist für die Frage der Darlehensgewährung völlig ohne Belang

Torrnado 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 12:23

bist Du Dir da zu 100% sicher ?

frodobeutlin100  12.08.2017, 12:31
@Torrnado

sicher - niemand kann Dir vorschreiben mit welchem Anbieter du den Stromvertrag schließt

Torrnado 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 13:07
@frodobeutlin100

aber ich kannte mal jemanden, dem drohte auch ne Stromsperre. er ging zum Jobcenter, bat um ein Darlehen, worauf man ihm sagte, das sei nur möglich, wenn er Kunde bei dem örtlichen Anbieter sei - dann dann können die zuständigen Sachbearbeiter mit dem Forderungsmanagement verhandeln. Fremdanbieter sind diesbzgl. scheinbar sehr unkulant

vanillaxoxo  12.08.2017, 16:16
@Torrnado

Was will man da verhandeln? Man hat einen Vertrag, man benutzt Strom und man hat sich bereit erklärt, den zu zahlen.

Es ist egal, WO Du die Schulden hast, Wenn erst mal abgeklemmt wurde, dann wird erst wieder angeklemmt, wenn die Schulden beglichen wurden -- bei wem auch immer. Denn ein Teil des Geldes bekommt ja der Grundversorger über den Discounter trotzdem von Dir.

Es ist allerdings eine SOLL, keine MUß-Leistung. Wenn es begründete Argumente gibt, kann das Jobcenter auch ablehnen - z.B. weil die Wohnung nicht den Angemesssenheitskriterien unterliegt oder die Wohnung so oder so nicht zu halten wäre.

EinGast99  12.08.2017, 20:33

@skyfly71 so was von falsch!

Denn ein Teil des Geldes bekommt ja der Grundversorger über den Discounter trotzdem von Dir.

Der Grundversorger hat mit einem Stromliefervertrag mit einem "Discounter" überhaupt nichts zu tun. Ergo erhält er kein Geld!

Torrnado 
Beitragsersteller
 12.08.2017, 12:15

falsch ! schau mal hier :

http://www.datentransfer24.de/hartz4-urteile.html

das Jobcenter muss ein darlehen gewähren - auch wenn die Schulden schuldhaft verursacht wurden. brauchste nur mal googeln. aber das beantwortet immer noch nicht meine Frage !

ich weiss, daß das Jobcenter in meiner Stadt weiterhilft, wenn man Schulden beim örtlichem Grundversorger hat - aber : ich habe die Schulden ja bei einem " Fremdanbieter "  !!!!

vanillaxoxo  12.08.2017, 15:20
@Torrnado

Wieso fragst du dann​?

skyfly71  12.08.2017, 19:34
@Torrnado

Keine Ahnung, welches der Urteile Du gelesen hast, aber ein wenig kommt es immer noch auf den Einzelfall an. Und zunächst einmal erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ganz ungemein^^ (§22 Abs. 8 SGB II)

(8) 1Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.