Darlehen Kaution Jobcenter, Forderung nach 10 Jahren?

8 Antworten

Erstaunlich ist hier eher, dass dieses Darlehen nicht längst zurückgefordert wurde. Bzw. hier der monatliche Regelsatz zwecks Rückführung des Darlehens "gekürzt" wurde.

Um die Rückzahlung wird man nicht herumkommen - also eine kleine monatliche Rate anbieten.

Das wundert mich auch in der Regel zahlt man ja 10% des Bezuges 

@purzelschwein85

Also solltest Du Dir einmal die damalige Darlehensvereinbarung zeigen lassen.

Hallo Du!

Da das Geld von einer Behörde geliehen wurde kommen sie da nicht raus.

Du kannst aber natürlich die Situation erklären und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Es heißt Darlehen, nicht Geschenk.
Sie können Ratenzahlung anbieten.

Wenn sie aus dem Leistungsanspruch heraus sind, entfällt die Grundlage für das Darlehen.

Am besten ist  bei einem Anwalt einzuschalten den normalerweise verjährt eine Forderung vom Amt nach 5 Jahre!Oder haben die einen gerichtlichen Titel?! Der Würde erst nach 30 Jahren verjähren!Die frage ist aber auch was in dem darlehnsvertag steht den normalerweise entweder ein monatliche summe üblich gewesen später 10% vom Gesamtbetrag (hartz4)!Aber auch das Amt muss  sich bewegen um seine Forderungen zu bekommen und darf nicht mal 10 Jahre schlafen!

Ist es,selbst zu unrecht bezogene Leistungen können innerhalb der 30 jährigen Verjährungsfrist zurück gefordert werden !

Mich wundert es hier wieso es nach 10 Jahren ALG - 2 Bezug noch nicht zurück gezahlt ist,denn in der Regel bekommt man ein zinsloses Darlehen und dieses wird dann in monatlichen Raten von 10 % der maßgeblichen Regelleistung gleich vom Jobcenter von den laufenden Leistungen abgezogen.

Es könnte dann theoretisch nur dann noch zu einer einmaligen Rückzahlung kommen wenn man das Darlehen noch nicht vollständig abgezahlt hätte,dass kann ich mir aber nach so langer Zeit nicht vorstellen.

Man müsste schon mal wissen wie der Darlehensvertrag ausgesehen hat und um welchen Betrag es sich dabei gehandelt hat.

Wenn man nicht in der Lage ist die Forderung in einem Betrag zu begleichen,dann hat man die Möglichkeit fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einzulegen und darin um eine angemessene Ratenzahlung zu bitten,man sollte dann gleich eine angemessene Rate vorschlagen und dazu ggf.noch Nachweise in Kopie beilegen was man monatlich an Ein - und Ausgaben hat.

Das nach Beendigung des Leistungsbezugs eine offene Forderung in einem Betrag zurück gefordert wird ist völlig normal,denn dann enden auch Verträge die man vorher mal geschlossen hat.