Jobcenter: 6000 Euro Darlehen für Mietschulden?

13 Antworten

Bei solch einer Summe wahrscheinlich nicht - außer, die Familie würde auf der Straße sitzen.

Ich lese gerade, dass diese Familie eine neue Wohnung in Aussicht hat aber mietschuldenfrei sein muss.. Das ist wahrscheinlich kein Grund, um das Darlehen zu gewähren. Diese Familie muss weiter nach einer Wohnung suchen.

Zudem soll sie versuchen, diese Mietschulden in Raten von monatlich z.B. 50 Euro beim Vermieter abzuleisten.

Man kann leider nicht erwarten, dass das Jobcenter für die Summe aufkommt - zumal es ja selbstverschuldet war.

Die Familie kann aber einen formlosen Antrag beim Jobcenter stellen und die Situation genau schildern.

Schauen wir statt diverser Meinungen zuerst einmal die Gesetzeslage an. Also SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 8:

(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

Nähere bundesweit gültige Arbeitshinweise der Agentur für Arbeit zum SGB II gibt es, aber nicht für § 22, da die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung von jeder Gemeinde eigenständig geregelt wird. Frage also deine Gemeinde danach, oder vorher provisorisch schon mal hier.

Aber letztlich entscheidet meist die Einschätzung des Sachbearbeiters des eigenen Jobcenters, der den jeweiligen individuellen Einzelfall und dessen Umstände berücksichtigen muss, wie es in den meisten örtlichen Richtlinien heißt.

Falls du mit dem Bescheid deines Sachbearbeiters über deinen Antrag auf ein Darlehen nicht zufrieden bist, steht dir der übliche Rechtsweg offen: Zuerst Widerspruch beim Amt selbst, danach Klage beim Sozialgericht, und im Eilfall auch sofort eine Eilklage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke für diese fundierte Antwort :)

Droht der Familie die Obdachlosigkeit? bzw. ließe sich damit die Obdachlosigkeit abwenden? Handelt es sich um eine Famiilie im Leistungsbezug?

Du kannst dort natürlich nachfragen. Mußt dir allerdings auch die Frage nach dem warum gefallen lassen. 8 Monate sind nun mal kein kurzer Zeitraum.

Falls du dich mit dem Jobcenter einigst, dann werden sie dir dementsprechend die Zahlungen für längere Zeit (je nach dem, welche Raten vereinbahrt werden) kürzen.

´Wenn überhaupt, würde das über das originäre Sozialamt laufen. Das passiert dann aber höchstens ein mal.

Wer die Kosten der Unterkunft anderweitig verwendet, begeht damit Unterschlagung und das wird entsprechend zur Anzeige gebracht.