Verjährung Stromnachzahlung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Abrechnungszeitraum ist getrennt abzurechnen. Also, in der Abrechnung für 2010 hat der Strom für 2009 nichts zu suchen (ich setze voraus, dass das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist). Schon aus diesem Grunde ist die 10er Abrechnung aus formalen Gründen unwirksam. Generell gilt, insofern überhaupt vereinbart, dass über BK innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres abzurechnen ist. Den Strom für 2009 brauchst du also nicht mehr bezahlen. Lege binnen höchstens 30 Tagen Einspruch gegen die Abrechnung ein im Sinne meiner Ausführungen.

Das gilt, sofern der Fragesteller einen Abschlag nicht mit einer Pauschale verwechselt...

Du musst zahlen bis Du schwarz wirst, oder die Kündigung bekommst. Aber zahlen musst Du trotzdem

Blödsinn!

Ist die Stromrechnung ein Bestandteil der NK.-Vorauszahlung ? Sollte das nicht der Fall sein, dann gilt die sog. allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Dazu Details stehen bereits in min. einer Antwort. Allerdings gibt es im Mietrecht zwei Stromarten. Die eine ist für Klingel, Treppenhaus, Heizung u.ggf.mehr, die andere ist der wohnungsbezogene Verbrauchsstrom. Dieser unterliegt aber nicht der Rechtssprechung auf Nebenkosten bezogen, sodern ist ein anders gelagertes Rechtsgeschäft.

Da wird wohl nichts anderes überbleiben, als das Verbrauchte zu bezahlen. Ganz nebenbei, das wäre auch nur gerecht. Auf den Stern verzichte ich gerne.

Danke, für den normalen Tonfall in deiner Antwort. Ich habe keinerlei Ambitionen, irgendwem sein Geld vorzuenthalten, es wäre nur allzu freundlich von dem Herren gewesen, wenn er seine Abrechnungen jährlich machen würde und ich nicht mit 2 Betriebskostenabrechnungen auf einmal belastet worden wäre. Ja, der Strom wurde auf meiner Betriebs- und Nebenkostenabrechnung mit gelistet (der normale Hausstrom).

Für die meisten Forderungen gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist, und die liegt bei drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist, zu laufen.

Quelle:

http://www.zyklop.de/inkasso_pressemitteilungen/verjaehrung-1005.html

Für die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung gilt der 31.12. des Folgejahres. Ich habe meine Nachzahlungsaufforderung von meinem Vermieter im Rahmen der Betriebs-und Nebenkostenabrechnung bekommen.

@mael03

In diesem Fall wird's besser sein, du kontaktierst für verlässliche Auskunft eine Mietervereinigung oder den Verrbraucherschutz. Immerhin stehen mehr als nur ein paar Kreuzer auf dem Spiel.

Ist doch ganz einfach.

Du hast den Strom verbraucht!!!Dann zahle auch bitte.

Willst Du Ärger mit Deinem Vermieter, dann zahle nicht.

Der wird es Dir schon heimzahlen auf irgendeine Weise.

Bist du mein Vermieter oder warum bist du so aggressiv? Es ärgert mich, dass man Jahre später kommt und Geld will, weil man nicht in der Lage ist, RECHTTZEITIG abzurechnen! Die 2010er Abrechnung hat er freundlicherweise nämlich gleich mitgemacht und es wäre nur zu freundlich gewesen, die Abrechnungen nicht alle JAHRE SPÄTER auf einmal zu machen, sondern jedes Jahr eine, um die Kosten für den Mieter überschaubar und bezahlbar zu halten! Und dein "der wird es dir schon heimzahlen" kannst du dir getrost sparen! Da zeigt sich mal wieder, welch Geistes Kind hier manche sind...

na schon wieder so ein Unsdinn!

@albatros

soll natürlich Unsinn heißen ...

Eine völlig blödsinnige Antwort...