Darf Ware, die bezahlt aber nie abgeholt wurde, weiter verkauft werden?

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Du hast Recht.

Es wurde kein Verfügungsgeschäft abgeschlossen. Also kann der Baumarkt den Rasenmäher auf jeden Fall noch einmal verkaufen und übertragen.

Derjenige, der den Rasenmäher bezahlt hat, hat aber einen Anspruch - eigentlich auf den Mäher. Der Mäher ist dann, wenn er irgendwann kommt, aber nicht mehr da (Unmöglichkeit der Erfüllung). Je nach Vertragsausgestaltung hat der eigentliche Käufer A einen Anspruch auf Schadensersatz (§§283, 280 BGB) oder auf Herausgabe des Erlangten (§812). Einen Anspruch auf mehr als den gezahlten Kaufpreis würde ich (gerade unsicher, ob es da lex specialis gibt) jedenfalls am Grundsatz von Treu und Glauben scheitern lassen. Es kann nicht sein, dass der Baumarkt Wochenlang trotz anderweitiger Versprechen gehalten ist, den Mäher rumstehen zu lassen.

Ich hoffe, das hilft ein wenig.

Vielen Dank für euere Antworten. Nach all den Kommentaren würde mich nun interessieren, was wirklich Sache ist.

Für mich verdichtet sich eigentlich alles auf § 275 BGB - Ausschluss der Leistungspflicht. Der Baumarkt kann seine Leistung ja garnicht erbringen, weil A nicht in der angegebenen Zeit kommt.

Somit hat für mich A keinen Anspruch auf den Rasenmäher mehr. Oder liege ich da falsch?

Was sonst in Sachen 2-mal verkaufen, Schadenersatz oder nicht, der Fall ist, kann ich aus euren Kommentaren nicht zweifelsfrei erkennen.

Ich sehe es so: A ist dafür verantwortlich, dass der Baumarkt seine Leistung nicht erbringen kann Hat der Baumarkt für A einen gleichwertigen Ersatz, tritt § 285 BGB ein Gibt es keinen Ersatz (was unwahrscheinlich ist) kann er laut 326 (2) das Geld behalten, ist aber dazu verpflichtet den geldwerten Vorteil aus dem Zweimalverkauf, abzuüglich entstandender Kosten an A auszuzahlen.

Ergibt das einen Sinn?

Jo ... klingt logisch, nicht? ;-)

Man kann einen Artikel nicht 2 x verkaufen.

Was genau hat der A zum Baumarkt gesagt?