Habe ich Chancen vom Kaufvertrag zurückzutreten?

3 Antworten

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Wenn die Stühle schon hergestellt sind - keine Chance. Wenn sie noch hergestellt werden müssen, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag, von dem könntet ihr zurücktreten. Ihr müsstet allerdings auch in diesem Fall dem Hersteller den entgehenden Preis zahlen - lediglich die ersparten Aufwendungen (Materialkosten) wären abzuziehen.

Was bitte schön ist ein Werklieferungsvertrag und was hat der Fragesteller mit dem Hersteller zu tun?

@AalFred2

Sorry, meinte natürlich "Werkliefervertrag". Also ein Vertrag, bei dem eine noch herzustellende Sache verkauft wird. In der Frage ist nicht angegeben, ob die Fa. Ostermann Hersteller der Stühle ist oder Händler.

@marcussummer

Was bitte ist ein Werkliefervertrag und wo im Gesetz wird der definiert? Möbel kauft man im Allgemeinen nicht beim Hersteller.

@AalFred2

Im Gesetz sind so einige Verträge nicht definiert. Man denke nur an Leasing- oder Franchise-Verträge oder andere typengemischte Verträge wie einen Bewirtungsvertrag... Ein Werkvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von noch herzustellenden Waren. Zum Beispiel von Möbeln... Wobei der Werkliefervertrag in §651 BGB sogar geregelt ist!

Davon abgesehen kann man Möbel auch beim Hersteller kaufen. Man denke nur an Schreiner, Tischler oder den Werkverkauf von Industriemöbeln!

@marcussummer

Wenn du einen Werkvertrag meinst, warum sprichst du dann von Werkliefervertrag?

Im Allgemeinen kauft man Möbel aber eben nicht mehr beim Tischler/Schreiner. Dann hätte man tatsächlich einen Werkvertrag, von dem man aber natürlich auch nicht zurücktreten könnte. Ebenso wenig wie von einem Kaufvertrag, den man bei einem Werksverkauf geschlossen hat.

@AalFred2

Ich meine keinen Werkvertrag, sondern einen Werkliefervertrag...! Tu dir und mir den Gefallen und bemühe Dr. Google oder eine andere Suchmaschine, indem du den Begriff "Werkliefervertrag" eingibst!

@marcussummer

Wie kommst du bei deinem Werkliefervertrag auf ein Rücktrittsrecht?

Vertrag ist Vertrag. Wenn der Verkäufer der Stornierung nicht zustimmt, hast du schlechte Karten.

auch dadurch ändert sich nix an der Rechtslage 

N e i n