Darf Vermieter Fremdfirma für Winterdienst beauftragen und Kosten umlegen?

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ehrlich gesagt wäre ich begeistert, wenn mein Vermieter einen Dienst beauftragt. Ich muß mir hingegen die Aufgabe mit drei anderen Parteien teilen. Und immer, wenn ich dran bin, schneit es extrem heftig. Und tagsüber kann ich der Pflicht ja sowieso nicht nachkommen. Ich habe immer morgens gekehrt, bevor ich zur Arbeit bin und bin ja vor 17 Uhr nicht wieder zu Hause. Wenn da jetzt was passiert, bin ich wenigstens zum Teil in der Verantwortung. Die Frage ist jetzt, wie hoch die Kosten sind. Ihr müßtet ja davon auch nur 1/5 tragen. Vielleicht ist das nicht auch in eurem Interesse, wenn das so gehandhabt wird. Ansonsten müßt ihr eine Einigung finden, mit der alle zufrieden sind. Bei mir haben wir festgelegt, daß es alle zwei Wochen wechselt, wer für die Straße und die gemeinsamen Flächen zuständig ist. Vielleicht findet ihr auch eine entsprechende Lösung. Fakt ist, es muß sich darum gekümmert werden, daß geräumt und gestreut wird. Und wenn das nicht anders geht, muß der Vermieter jemanden beauftragen. Und da er das muß, müßt ihr das auch akzeptieren, wenn ihr keine andere Lösung parat habt.

ekiM78 
Fragesteller
 28.09.2012, 15:59

Oh je, na dann müssen wir uns wohl doch noch mal alle zusammen setzen und ne andere Lösung finden. Denn ich (und ich glaube die anderen Parteien auch) bin nicht gewillt so hohe Kosten zu übernehmen.

Ich hab's mal grob überschlagen, wenn es wirklich mal 5 Tage am Stück schneien sollte und derjenige dann auch 2x am Tag rauskommen muss, wären das für jede Partei ca. 60 €/Woche. Und da gibt es bestimmt noch günstigere alternativen.

Na ja, wir werden sehen...

DerTroll  28.09.2012, 16:36
@ekiM78

ja, setzt euch am besten mal alle zusammen und besprecht eine Regelung. Am besten etwas, wo ihr euch abwechselt. Und vielleicht auch ein bißchen an gegenseitige Mithilfe appelieren. Also wenn ihr z.B. morgens räumt, bevor ihr zur Arbeit fahrt und es gegen Mittag schon wieder zugeschneit ist, kann ja ruhig auch mal ein anderer, der gerade zu Hause ist, unaufgefordert zum Schneebesen greifen. Bei uns funktioniert das ja auch.

Ja klar das darf der Vermieter und das ist auch der einzige richtige Weg um Streitereien aus dem Weg zu gehen Er darf es auch, wenn er den Schnee selber wegräumt oder Rasen mäht.

Eure Balkone müsst ihr selber räumen, ist Pflicht wegen Einsturzgefahr.

Selbstverständlich wäre der Winterdienst demnach als umlagefähige Betriebskostenposition auf die Miete umlegbar.

Mir ist überhaupt kein MV bekannt, in dem keine NK-Regelung vereinbart wäre.

Üblicherweise lautet die mietvertragliche Umlagevereinbarung hierbei, dass der Mieter Betriebskosten nach BetrkV zahlt und auf die Kosten Vorauszahlungen leistet.

Demnach ist die Umlage für alle umlagefähigen Kostenarten vereinbart. Es sein denn, der VM hätte nicht allgemein auf gesetzliche Gtrundlagen oder die BertrkV Bezug genommen,, sondern explizit nur bestimmte Kosten aufgelistet, zu denen dier Winterdienst nun ausdrücklich nicht zählbar wäre.

Davon ist hier nicht auszugehen, da bislang Mietparteien ja verpflichtet wurden, den Winterdienst - für den eigentlich verpflichteten Vermieter - zu übernehmen, die aber nun allesamt diese Pflicht nicht (mehr) tragen möchten, entstehen nunmehr mit (aus Verkehrssicherungspflicht des VM erforderlicher) Fremdvergabe Kosten, die dann auch umgelegt werden dürfen..

Alles rechtens: Das wäre mit Gartenpflege oder Treppenhausreinigung ja auch nicht anders zu bewerten.

G imager761

Beauftragen darf er immer, umlegen nur, wenn es vertraglich vereinbart ist...

natürlich, das darf der vermieter.

er muß den winterdienst ja sicherstellen....