Winterdienst in einem Mietshaus mit 7 Mietern?

9 Antworten

Den Part bzw. die Kosten für die leer stehende Wohnung muß die Vermieterin übernehmen.

Ist denn überhaupt vertraglich und per Hausordnung vereinbart das die Mieter diesen Dienst machen müssen?

Die entscheidende Frage ist, ob das Schneeräumen bzw. der Winterdienst im Mietvertrag verankert ist oder zumindest in der Hausordnung steht.

Wenn das der Fall ist, liegt es auf der Hand, dass die Mieter dafür zuständig sind und hier ist irrelevant, ob es jetzt drei oder sieben Mieter gibt.

Was steht denn hinsichtlich des Winterdienstes im Mietvertrag, bzw. der Hausordnung (muss fester Bestandteil des Vertrags sein)?

Ist dort nicht vereinbart, dass der Mieter für den Winterdienst verantwortlich ist, dann kann der Vermieter dies auch nicht einseitig ändern, bzw. auf den Mieter abwälzen.

Ansonsten ist der Vermieter für das Schneeräumen der Leerwohnung verantwortlich. Er muss für die entsprechenden Tage für die Beräumung sorgen.

Wenn ihr lt. Mietvertrag für das Räumen zuständig seid, ist es sogar vorbildlich von der Vermieterin, dass sie die Aufgabe gleich neu verteilt hat. Das ist also zulässig.

Vlt. ist die Wohnung auch bis zum ersten Schnee vermietet. :-)

Wenn Ihr keine höheren Nebenkosten zahlen wollt, rate ich Euch, hier ruhig zu bleiben. Die Alternative wäre nämlich ein Hausmeisterdienst, den Ihr dann bezahlen müsst.

anitari  26.09.2016, 11:11

ist es sogar vorbildlich von der Vermieterin, dass sie die Aufgabe gleich neu verteilt hat. Das ist also zulässig.

Einseitige Vertragsänderungen sind unzulässig.

ASMAT75  26.09.2016, 12:25
@anitari

Ich ehe mal davon aus, dass im Vertrag steht "die Mietparteien" und somit ist es ja wohl keine Vertragsveränderung.

anitari  26.09.2016, 13:48
@ASMAT75

OK, dass lasse ich gelten;-)

Gerhart  26.09.2016, 16:45
@ASMAT75

Ein höhere geldwerte Leistung wird von den verbleibenden Mietern abverlangt - also doch Vertragsänderung > unzulässig!

ASMAT75  11.10.2016, 01:29
@Gerhart

Wenn dem so wäre, müsste z.B. für jede Hausmeistertätigkeit ein neuer Vertrag bzw. Vertragsänderung geschlossen werden. Es handelt sich hierbei um flexible Mietnebenkosten, die nach Aufwand abgerechnet werden.

Natürlich darf Sie das.

Das sind NK und diese werden aufgeteilt. Genau wie Müll oder sonst was.

Es sei denn, dass würde ein Hausmeister übernehmen. Dann gehört das zu seinem normalen Tätigkeitsfeld und der Winterdienst darf nicht mit in den NK enthalten sein.

anitari  26.09.2016, 10:59

Darf sie nicht. Kosten für Leerstand muß der Vermieter tragen bzw. die Pflicht zum Schnee räumen selbst übernehmen.

BobbyBackblech  26.09.2016, 11:04
@anitari

Die NK werden auf alle Mieter umgelegt je nach Verteilerschlüssel. Das kann pro Kopf sein oder pro qm. Wurde nichts spezifisches vereinbart, wird nach Wohnfläche abgerechnet.

Und natürlich muss der Vermieter Schnee räumen, er muss es aber nicht selbst zahlen. Das wäre ja noch schöner.

anitari  26.09.2016, 11:10
@BobbyBackblech

Natürlich muß der Vermieter selbst zahlen. Er muß sämtliche Kosten leer stehender Wohnungen selbst tragen.

Sonst könnte er ja absichtlich Wohnungen leer stehen lassen und die Kosten den anderen Mietern aufhalsen.

albatros  26.09.2016, 13:42

Natürlich darf Sie das.

Natürlich darf sie das nicht!