Mietshaus-Winterdienst. Es steht nichts im Mietvertrag-jetzt sollen wir räumen oder zahlen

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Wenn eine solche Pflicht nicht vereinbart wurde, bleibt der Winterdienst Sache des Vermieters, er kann nicht einseitig den MV ändern. Solltet ihr einen Hausmeisterdienst haben, könnte er diese Arbeiten leisten und dann diese Kosten über ihn umgelegt werden. Auf dem Grund und Boden des Vermieters durchzuführender Winterdienst liefe unter Gartenpflege und könnte dort zugeordnet werden, insofern Gartenpflege als umlegbare BK-Art vereinbart wurde. Auch für "Hausmeister" muss es eine Festlegung im MV geben, ansonsten ist über ihn der Winterdienst nicht umlegbar und der Vermieter bliebe auf den Kosten sitzen. Monatlicher Wechsel wäre wegen Benachteiligung zu reklamieren, optimal wäre die "Schneekarte" mit Weitergabe nach jedem Tag mit erforderlichem WD an den nächsten Mieter. Das aber nur hypothetisch für den Fall einer wirksamen Pflichtübertragung auf die/ den Mieter.

Ein normaler aushang des Vermieters reicht aus um die Mieter in die Pflicht zu nehmen. Ich glaube nicht,das das Räumequipment vom Vermieter gestellt werden muß. Am besten macht ihr einen Plan, der Wöchentlich ist und nicht Monatlich. Mit einem Aushang ist der vermieter außen vor und Mieter müssen mit haften, wenn ein Passant stürtzt. Sicher kann der Vermieter auch einen Räumdienst beauftragen und dieses als Nebenkosten auf die Mieter abwälßen.

parisien  31.12.2010, 14:32

am besten wäre sich erst kundig zu machen und keine glaubensbekenntnisse hier abzugeben. ein vertag kann nicht nachträglich einseitig geändert werden.der vermieter ist in der pflicht und haftet als erster in allen fällen.

Die Räumpflicht trifft zwar den Eigentümer, die Kosten dafür gehören aber auch zu den Nebenkosten.

Zumindest könnt Ihr vom Vermieter Transparenz verlangen, wenn nicht die Kosten, sondern die Arbeit auf die Mieter umgelegt wird. D.h., es muß klar werden, daß alle Mietparteien gleichmäßig an Winterräumdienst beteiligt sind - ob das nun wochen- oder monatsweise wechselt, ist weniger erheblich. Stellen muß der Vermieter aber Werkzeuge und Streumittel

zur beantwortung dieser frage solltest du mal in die satzung der gemeinde schauen. meist wird dem eigentümer die räumpflicht übertragen, der dann deligieren kann. es gibt aber auch gemeinden, die es dem erdgeschoßbewohner aufbürtden.

auch, wenn nichts im mietvertrag steht, es kann per hausordnung auf die mieter übertragen werden.

den vorschlag des vermieters halte ich für fair. wenn alle hausbewohner beteiligt werden, tragt ihr nur einen teil des material- und personaleinsatzes.

Die Strassenreinigung, insbesondere die Schnee- und Eisbeseitigung ist grundsätzlich Sache der Gemeinde. Diese kann jedoch durch Ortssatzung die Reinigungspflicht, vor allem für die Gehwege, den Anliegern (Grundstückseigentümern) auferlegen.

Viele Vermieter wälzen ihre Pflicht - dazu gehören im Allgemeinen die Reinigung des Bürgersteigs, des Hauseingangs und den Weg zu den Mülltonnen - auf die Mieter ab. Dazu genügt die tatsächliche Übernahme der Schneeräumpflicht durch den Mieter (OLG Dresden WM 96, 553) oder aber eine vertragliche Verpflichtung (LG Stuttgart WM 88, 399). Ohne die ist auch ein Erdgeschossbewohner nicht verpflichtet, Schnee zu fegen oder vereiste Bürgersteige zu bestreuen (LG Bonn NJW 58, 146).

Der Vermieter kann diese Pflichten auch formulargemäß in der Hausordnung auf die Mieter übertragen, wenn diese Hausordnung Bestandteil des vom Mieter zu unterschreibenden Mietvertrages ist.