Betriebskostenabrechnung Haus-, Hof und Straßenreinigung sowie Winterdienst

3 Antworten

ich kann mir nicht vorstellen das das so richtig ist.

Ist es aber.

Stell Dir vor Du hättest nur im Winter dort gewohnt und solltest allein die Winterdienstkosten tragen.

Ebenso tragen Mieter nur im Winter dort gewohnt haben anteilig die Kosten der Gartenpflege wie z. B. Rasen mähen.

Ihr zahlt anteilig die Kosten die im Abrechnungszeitraum entstanden sind. Ob nun vor, während oder nach Eurem Nutzungszeitraum ist egal.

Was wenn Anfang des Jahres ein harter Winter war

Für den Winterdienst, wird ein ganz normaler Auftrag vergeben - egal wie "hart oder weich" der Winter wird, die Kosten dafür bleiben gleich!

Ihr bezahlt also, die von Dir angesprochenen Kosten, anteilig auf die Monate bezogen, in denen Ihr im Haus gewohnt habt

Es ist richtig! - Niemand kann die Dauer und die Härte von Wintern voraussagen! Folglich werden diese Kosten nach Monaten aufgeteilt. Gleiches gilt auch für Versicherungsbeiträge und Grundsteuer B etc..