Hausmeister / Winterdienst

3 Antworten

Hausmeisterkosten sind Umlagefähige Kosten. Du musst den Hausmeister zahlen. Ich empfehle Dir aber zukünftig nichts mehr zu tun. Dafür gibt es einen Hausmeister. Macht er seine Arbeit nicht, kannst Du Dich beschweren, Beweise sammeln etc. nicht vergessen. Dein Vermieter muss tätig werden, sonst kannst Du ggf. die Miete mindern. Lass Dich aber explizit vom Mieterbund beraten. Die gibt es in jeder Stadt und der Jahresbeitrag lohnt sich.

Du bist dazu berechtigt in die Rechnungen zu sehen, um die erbrachten Leistungen gegenüber den geforderten Betrag zu sehen. Das sind ja immerhin 2880.-€ gesamt. Wenn Dir dann noch jemand das günstiger machen kann, solltest Du das Deinem Vermieter sagen mit dem Hinweis, dass Du für Hausmeistertätigkeiten nur noch den Betrag x gewillt bist zu zahlen. 2880,-€ erscheint mir lt. Deiner Beschreibung sehr viel. Hat Dein Vermieter keine Rechnungen, dann kein Geld.

in einem Haus mit 4 Parteien davon sind zwei Parteien

Ja was jetzt ? 2 oder 4 ?

Stephan03 
Fragesteller
 03.01.2014, 06:16

insgesmmt 4 Wohnungen und ´2 Wohnungen habe ich