Wer ist für Winterdienst zuständig und wer hat diesen zu zahlen?

4 Antworten

wenn der Opa Nießbraucher ist, muss er auch für die Kosten aufkommen, denn der Nießbraucher ist der "wirtschaftliche Eigentümer"

Der Eigentümer ist zuständig und verantwortlich. Er muss den Winterdienst organisieren, z.B. im Mietvertrag oder gesondert regeln.