Nebenkostenabrechnung Garage?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mietverträge über andere Mietsachen außer Wohnungen unterliegen der Vertragsfreiheit. Wenn im Mietvertrag also Nebekostenvorauszahlungen verlangt werden und Abrechnung vereinbart wird, so ist die rechtlich zulässig und absolut problemlos.

Ist da was vereinbart?

wenn nicht, haben die kein Anrecht auf diese Kosten

Es gibt keinen Mietvertrag!

@Leila1970

Es gilt leider auch die mündliche Vereinbarung!

@BleibMensch

Naja, dann ist das wohl so....vielen Dank für die Antwort!

Schau in Deinen Mietvertrag und lies den Link aufmerksam durch, ob es auf Dich zutrifft

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kein-Anspruch-auf-NK-Zahlung-fuer-Garage-wenn-im-Mietvertrag-nicht-einzeln-aufgefuehrt-__f532.html

anmerken kann ich hier noch,daß 35 € für eine Garage eigentlich günstig ist,nur Nebenkosten sollten dann nicht anfallen! Die Garage sollte in den Mietvertrag mit rein,so daß sie zur Wohnung gehört,sonst ist sie jederzeit kündbar!