Zeugengeld auch bei Gleitzeit (Kernarbeitszeit)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Personalabteilung hat mir jetzt zurückgemeldet, dass ich aufgrund meiner Gleitzeit, Stunden von meinen Gleitzeitkonto für die Termine nehmen muss. Die Termine mit Anfahrt dauern sicher 2-3 Std. wenn nicht noch länger. So dass ich bei 4 Terminen ca. 12 Std. von meinem Gleitzeitkonto nehmen müsste ?

Ja, alternativ könntest Du Dich mit dem Arbeitgeber auch darauf einigen, dass er Dich unbezahlt von der Arbeit freistellt. Dann hast Du Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. (vgl. § 22 S. 1 JVEG) Zahlt der Arbeitgeber den Lohn aber weiter, weil er die Stunden beispielsweise von Deinem Arbeitszeitkonto abbucht, hast Du keinen finanziellen Nachteil und lediglich Anspruch auf Entschädigung für die versäumte Zeit in Höhe von 3,50 € pro Stunde. (vgl. § 20 JVEG)

Ich weiß nicht, wie es dann noch sein wird, wenn die Beschuldigten noch Berufungen einlegen (Gefängnisstrafe gibts sicher), dann muss ich noch mal meine Stunden auf dem Arbeitszeitkonto opfern und sogar ins Minus gehen ?

Einige Dich, wie gesagt, mit Deinem Arbeitgeber darauf, Dich unbezahlt von der Arbeit freizustellen. Eine Berufungsverhandlung ist eine erneute Hauptverhandlung mit erneuter Beweisaufnahme und damit auch erneuter Zeugenvernehmung. Wenn aber wirklich ein schweres Verbrechen angeklagt ist, spricht einiges dafür, dass die Verhandlung vor dem Landgericht stattfindet. Gegen Landgerichtsurteile ist aber keine Berufung möglich.

Wow! 21 Euro maximal pro Stunde? Hatte neulich eine Diskussion mit meinem Vater, da er auch betroffen ist und ständig als Zeuge aussagen muss. 

Hier wird man also dann noch dafür bestraft, wenn man zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen muss. 

Sollte normal 2 Möglichkeiten geben, du nimmst das Zeugengeld und du nimmst die Minusstunden in kauf, hast dann dafür als Ausgleich eben das Geld, oder dein Arbeitgeber bekommt das Zeugengeld und er hat dafür für einige Stunden deine Arbeitskraft nicht.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mir wurde folgendes erklärt und mit Gerichtsurteilen erläutert:

Bei den Gleitzeitkonten kann man nur die Kernarbeitszeit als Verdienstausfall geltend machen (max. 21 Euro die Stunde)

So das in meinen Fall von bei einer Kernarbeitszeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und "möglichen" Pausenzeiten von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, nur von 10:00 Uhr bis 12 Uhr ein Verdienstausfall geltend gemacht werden kann und von 14 Uhr bis 16:00 Uhr .
Alle Zeiten außerhalb der oben aufgeführten Zeiten, werden mir vom Gericht mit 3,50 erstattet !

Auch die Obergrenze von 21,- / pro Stunde betrifft mich, von daher bin ich doppelt bestraft.

Wäre ich ein Handwerker, mit festen Arbeitszeiten könnte ich für meine Stunden ohne wenn und aber max. 21 Euro pro Stunde abrechnen.

Also da überlege ich mir jetzt ernsthaft ob ich da in Zukunft nicht einfach taub und blind durchs Leben gehe.

MfG

Du musst freigestellt werden:

Du hast eine persönliche Ladung (namentlich!) bekommen? Du bist nur Zeuge - nicht als Beschuldigter? Dann beantrage Freistellung zur Erfüllung deiner staatabürgerlichen Pflicht, unbezahlt. Den Verdienstausfall holst du dir denn vom Gericht wieder. Rufe dort in der Personalabteilung nochmal an und verdeutliche, dass obige Kriterien erfüllt sind.

Hab hier gerade noch einen Link gefunden:

http://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/3189524-769162-gerichtstermin-arbeitnehmer-muss-freiges.html

Der Artikel gibt die Kenntnis wieder, die ich auf Arbeit auch anwende!

In der Regel muss dich der Arbeitgeber für einen Gerichtstermin freistellen. So meine Erfahrung.

In der Regel muss dich der Arbeitgeber für einen Gerichtstermin freistellen. So meine Erfahrung.

Das steht ja außer Frage. Dem Fragesteller ging es aber um die finanzielle Entschädigung für ebendiese Freistellung.