Arbeitsrecht Zählt es als Arbeitszeit oder nicht? Fahrschule über Arbeitgeber
Mein Partner ist LKW Mechaniker und hatte nur den kleinen LKW Schein. Nun hat sein Chef die Fahrschule und die Finanzierung organisiert, damit er und noch andere Kollegen den großen LKW Schein machen können. Finanziert wird dieser über die SAB Bank und mein Partner muss 20% dazu zahlen. Also zahlt der Chef nix. Nun zu meiner eigentlichen Frage, diese Woche z.B. hat er Theorieunterricht Fahrschule von 8 bis 14 Uhr, zählt dass dann nicht schon als Arbeitszeit, denn der Chef hats organisiert? und danach muss er noch bis 22 Uhr auf Spätschicht. Ist das denn rechtens?
Bin gespannt auf eure Meinungen und Danke schon mal... :)
1 Antwort
Hallo "NoName1986"!
Es gibt zuerst einmal zwei Dinge zu klären:
Geht es
- um die Frage nach einem Vergütungsanspruch in der Zeit der Fahrausbildung,
und/oder
- um die Frage nach der höchst zulässigen Arbeitszeit.
Zu 1.: Ein etwaiger Vergürungsanspruch kann sich nur aus einer tariflichen und/oder betrieblichen Regelung (Betriebsvereinbarung) ergeben. Hier bitte nachforschen!
Zu 2.: Die Frage ist, ob eine Fahrschulausbildung im Sinne des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitszeit gilt, welche zur Ermittlung der (werk)täglichen Höchstarbeitszeit heranzuziehen ist.
Hier würde ich zuerst einmal mit "Augenmaß" an die Sache herangehen. Was wäre, wenn die Fahrausbildung im "überwiegend privaten Interesse" außerhalb jeglicher betrieblicher Beteiligung stattfinden würde. Tauchte dann auch die Frage nach Arbeitszeit auf? Wohl eher nicht.
Das ist aus arbeitsrechtlicher Sicht wohl so anzunehmen - aus arbeitsmedizinischer Sicht ist dieser lange Zeitraum jedoch sicher nicht unbedenklich.
Also: Bitte klären, ob es innerhalb des Betriebes irgendwelche Regelungen bezüglich Fort- und Weiterbildungen "im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers" bestehen. Daraus können dann ggf. auch alle weiteren Forderungen abgeleitet werden.
Was sagt eigentlich der Betriebsrat dazu?
Ansonsten: So "billig" kommt man selten zum LKW-Führerschein - auch das sollte bei der Bewertung nach "Augenmaß" nicht außer Acht gelassen werden.