Darf mir die Zeit abgezogen werden wenn ich krank bin?

9 Antworten

Verstehe ich das richtig?

Tag 0: Du wirst krank und gehst um 14.00 Uhr nach Hause. Deine Arbeitszeit wäre aber bis 16:30 Uhr gegangen.

Tag 1: Du bist krank, hast aber keine AU.

Tag 2. Du bist krank, hast aber keine AU.

Tag 3: Du bist wieder zur Arbeit gekommen und siehst jetzt 2,5 Minusstunden vom Tag 0 auf deinem Zeitkonto?

angy2001  19.03.2013, 19:08

www.die-welt-ist-keine-ware.de

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Bianca90 
Fragesteller
 19.03.2013, 19:09

ne also arbeitsbeginn war um 8 uhr um 10 uhr bin ich denn nach hause geschickt wurden eigenntlich hätte ich bis um 17 uhr arbeiten müssen und am nächsten tag bin ich wieder arbeiten gegangen

angy2001  19.03.2013, 21:45
@Bianca90

Gut dann warst du an dem Tag 2 Stunden arbeiten und bist dann krank nach Hause gegangen - du bist sogar geschickt worden, d.h. dein Arbeitgeber muss dir die vollen Stunden für den Tag anrechnen. Was er macht, ist rechtlich nicht in Ordnung.

Das klingt irgendwie seltsam. Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz wird Dir die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Krankheitstag von Arbeitszeitkonto abgezogen. (also z. B. für 3 Tage werden 24 Stunden abgezogen) Sonst würdest Du ja die Krankheitszeit nacharbeiten müssen und das wäre gesetzwidrig. Es kann also keine Minusstunden geben. Auch im Gehalt gibt es keinen Abzug.

Richtig ist aber, die Zeit von Jahresarbeitzeitkonto abzuziehen - hast Du möglicherweise etwas falsch verstanden?

Bianca90 
Fragesteller
 19.03.2013, 18:47

ne ich kann ja immer täglich mein zeitkonto angucken und daran sehe ich das ich jetzt so viele minusstunden habe seit ich früher gehen musste und bin jetzt dabei die weg zu arbeiten =(

Frag den Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft! Wer hat dich denn weggeschickt? Wer wurde informiert?

Bianca90 
Fragesteller
 19.03.2013, 18:50

die abteilungsleiterin hat mich nach hause geschickt dementsprechend wusste sie auch bescheid aber anscheint gilt das schon ewig so das wenn jemand geht weil er krank ist wird die zeit abgezogen

Das ist natürlich nicht zulässig. Zumal vertraglich wohl klar ist, dass eine AUB nicht bereits vom ersten Krankheitstag an vorzuliegen hat, wäre der ArbG hier in der Situation beweisen zu müssen, dass du die Stunden vom Zeitkonto für irgend einen Pillefitz verballert hast. Wenn du krank warst, sind die Fehlstunden ohne Abzug vom Zeitkonto gem. EntgFG zu vergüten.

Bianca90 
Fragesteller
 20.03.2013, 07:33

und wie wäre das bei anderen firmen wo die au ab dem ersten tag verlangt wird? darf da an das zeitkonto gegangen werden?

ralosaviv  20.03.2013, 13:48
@Bianca90

Wenn die Vorlage der AUB ab dem 1. Krankheitstag verlangt wird, ist der ArbG bei Nichtvorlage auch nicht zur Lohnfortzahung verpflichtet und es könnte vom Arbeitszeitkonto in Abzug gebracht werden. Darüber hinaus wäre das sogar abmahnungswürdig.

das ich eine Krankmeldung erst am 3 Tag vorlegen muss und nicht am ersten Tag.

Eine AUB am 3.Tag vorlegen ist etwas anderes als ab dem Dritten Tag vorlegen. Kann es sein, dass Du ab dem ersten Tag krank eine AUB brauchst?

Dann wär das richtig mit den Minusstunden.

Bianca90 
Fragesteller
 19.03.2013, 19:01

nein das weiß ich ganz genau das wir am ersten und zweiten tag keine au brauchen wenn ich von anfang an zuhause geblieben wäre dann hätte ich das problem jetzt nicht =(