Darf mir der Schulleiter verbieten während der Schulzeit zum Psychologen zu gehen?
Hi Leute, ich war gerade bei meinem Schulleiter, weil ich Montags immer um 11 Uhr einen Termin bei meinem Psychologen habe... Er meinte ich darfst nicht hingehen, da ich mit 17 Schulpflichtig bin... Darf er es mir also verbieten dort hinzugehen oder nicht ? Ich soll ein Gutachten und eine Bescheinigung einreichen, dass ich immer dort bin und er möchte mit meinem Psychologen reden. Das Problem ist aber, dass er leider anderes keine Zeit hat. Was soll ich nun machen ?
14 Antworten
Hallo,
ja darf er dir, ferner es keine Bescheinigung gibt, die besagt, dass du jeden Montag um 11 Uhr einen Termin hast.
Dass dein Psychologe keine Zeit für ein kurzes Gespräch hat erscheint mir ziemlich unglaubwürdig, des weiteren darf der Psychologie sowieso nichts über dich erzählen.
Der Psychologe hat eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass du Montags um 11 Uhr einen Termin hast.
Übrigens, kommt es ebenfalls Suspekt vor, dass es um 11 Uhr Vormittag ist, da du ja Schulpflichtig bist.
JA! Da es sich um REGELMÄßIGE Termine handelt und die kann man außerhalb der Schulzeit legen! Ein Termin beim Psychologen ist nicht mit einem Termin beim Hausarzt zu vergleichen! Es wird doch wohl möglich sein die Termine außerhalb der Schulzeit zu legen!
Darf er nicht das ist so als würde er einem Krebs kranken kind verbieten zur Chemo zu gehen. Es ist medizinisch notwendig das du diese Termine wahr nimmst zu einem weil man sehr lange braucht überhaupt einen Termin bei einem Psychologen zu kriegen
Es läuft auf eine Abwägung zwischen der Schulpflicht und der Notwendigkeit der Behandlung hinaus, sofern nachvollziehbar und glaubhaft vermittelt werden kann, weshalb die Behandlung nur zu diesem Termin erfolgen kann.
Letzteres muss der Therapeut erklären (z.B. dass wegen der Dringlichkeit der Behandlung ein Termin außerhalb der Kernsprechzeiten eingerichtet werden musste, da sonst kein Termin zur Verfügung steht ("ausgebucht", Warteliste etc.))), ersteres ein Arzt.
Schulpflicht besteht.
Regelmässige Termine sind kein Notfall, daher sind diese auf Zeiten außerhalb der Schulzeit zu legen