Wer darf Diagnosen stellen?

6 Antworten

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Ich kann es dir nur so sagen:

Jeder kann eine Diagnose/Diagnosen stellen, der natürlich auch dafür ausgebildet ist!!

Als ich in Kliniken war und Beschlüsse brauchte, mussten es die Ärzte es bei den Gerichten anfechten, es kommt ein Richter (manchmal bekommt man aich einen Verfahrensbeistand/Anwalt beiseite gestellt) und er hört sich alles an, wie die Ärzte/Therapeuten die Situation/Situationen einschätzen, wie es weiter gehen soll, usw. Der Richter hört einen selbst auch an, wobei die Aussagen der Ärzte ca. 70% der Entscheidung ausmachen [Patienten können (anfangen) zu Lügen].

So läuft es aber auch außerhalb der Kliniken (leider...) der Arzt/Therapeut kann es auch anfechten, es gibt wieder das Gutachten (Richter redet mit dem Zuständigen und in den meisten Fällen auch mit den Erziehungsberechtigten und dem Patienten) natürlich kann in diesen Angelegenheiten (oder auch ganz) das Fürsorgerecht entziehen.

Kurz und knapp:
Jeder kann es anfechten, letztendlich entscheidet der Richter, nach seinem Empfinden und dem was der Arzt, Psychologe, Psychiater, Chefarzt, o.ä. schriftlich hat. Jede Diagnose muss immer hinterlegt werden.

Ich hoffe ich konnte dir bei der Frage weiterhelfen.

Danke für deine Antwort!

Am besten ist es wahrscheinlich, wenn man zu mehreren Fachpersonen geht.                                            

Der Psychiater in der Klinik hat z.B. bei mir eine BPS diagnostiziert, aber als ich dann nach ein paar Monaten zu einem anderen Arzt ging meinte der er handelte sich "nur" um eine Depression.              Bin jetzt ziemlich versunsichert, weil jeder etwas anderes sagt.

Gerne! :) Naja, es muss nicht gleich BPS "dabei" sein, kann aber jeder Zeit kommen, ich denke, du wirst (wenn du bereit bist) nocheinmal mit einem reden und evtl. musst die (nocheinmal?) die Tests machen. Oft werden verschiedene Diagnosen gestellt, was oft in der falschen Therapie enden kann (du machst z.B. eine Schizophrenie-Therapie, hast aber eine Essstörung, wie du siehst würde es nichts bringen). Eine Therapie schlägt natürlich auch bei jedem anders an, deshalb muss "getüftelt" werden und erst mal genaueres über dich rausgefunden werden, du weißt, wie du dich fühlst, BPS kann mit Depressionen erscheinen, du kennst dich (als einzige) wirklich echt.

Gemäß § 5 des HeilprG ist strafbar, wer ohne eine Approbation als Arzt und ohne eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG zu besitzen, die Heilkunde ausübt. Ausübung der Heilkunde ist nach § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung (= Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Der BGH führt aus (Vgl. UrteilBGH 2 StR 580/10): "Der danach für psychotherapeutische Tätigkeiten bestehende Erlaubnisvorbehalt nach § 1Abs. 1 HeilprG ist auch durch das Psychotherapeutengesetz vom 16. Juni 1998 nicht entfallen, sondern nur für den durch die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut abgedeckten Bereich gegenstandslos geworden."

Also, daraus folgt kurzgefasst: Diagnosen stellen dürfen Ärzte, Personen mit Erlaubnis nach HeilprG (=Heilpraktiker) und für den vom Psychotherapeutengesetz abgedeckten Bereich (= Erkrankungen, bei denen Psychotherapie nach Definition des PsychThG indiziert ist) auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Bei dem von dir geschilderten Fall käme es demnach darauf an, ob es ein Psychologe ist, der zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten hat (er kann sich dann "Psychologischer Psychotherapeut" nennen) oder nicht. Ein reiner "Psychologe"  ist kein Heilberuf, er darf deshalb (s. HeilprG und Psychotherapeutengesetz) keine Diagnosen von psychischen Erkankungen stellen.

Am aussagekräftigsten wäre in diesem Fall also das Gutachten eines Arztes mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation (= ärztlicher Psychotherapeut), vorzugsweise eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie oder eines Facharztes für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Diese beiden Fachärzte können nämlich von allen psychotherapeutischen Weiterbildungen die längste Weiterbildungszeit und umfassendsten Weiterbildungsinhalte nachweisen (mindestens 5 Jahre nach einem mindestens 6-jährigen Studium = mindestens 11 Jahre). Psychologische Psychotherapeuten müssen nach PsychThG hingegen nach einem i.d.R. mind. 5-jährigen Studium (Achtung einige neuere Studiengänge sollen noch kürzer sein) nur weitere 3 Jahre Ausbildung nachweisen, haben also eine vergleichsweise deutlich kürzere Mindestausbildungszeit (mind. 8 Jahre).

aussagekräftig ist ein Arzt für Psychiatrie

ansonsten ist es die Entscheidung des Gerichtes, das legt fest was gilt

Auch Psychologen dürfen diagnostizieren und werden gern als Sachverständige eingesetzt. Therapieren dürfen sie nicht! Dafür benötigen sie den Zusatz „ Psychologischer Psychotherapeut“, was eine, 3- 5jährige, Weiterbildung mit starkem Praxisbezug beinhaltet.

Jeder der eine mehrjährige Ausbildung hat und eine Approbation hat. Ein Heilpraktiker darf das z.B. nicht.

Allerdings sind diese Diagnosen auch nicht immer richtig.