Darf mich der Vermieter früher rauslassen als die Kündigungsfrist?

AshleighHoward  16.09.2021, 17:47

Habt ihr was schriftlich vereinbart?

DrBus 
Fragesteller
 16.09.2021, 17:53

Ich habe ihm nur über Whatsapp zugestimmt, dass es auch möglich wäre, dass wir früher ausziehen können.

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Maßgebend ist der Ablauf der Kündigungsfrist, soweit kein rechtswirksamer Aufhebungsvertrag über einen anderen Zeitpunkt als dem der dreimonatigen Kündigung gegenseitig schriftlich vereinbart wurde.

Gerhart  18.09.2021, 16:40

Mündlicher Auflösungsvertrag wäre wirksam, wenn ein Ende des Mietverhältnisses einvernehmlich festgelegt wäre. Rechtwirksam können nur Gerichturteile werden.