Darf mich der Vermieter früher rauslassen als die Kündigungsfrist?
Hallo zusammen,
die Frage ist natürlich nicht gut formuliert, aber ich bräuchte dringend einen Rat.
Folgender Sachvorfall:
Wir haben die Wohnung fristgerecht gekündigt und befinden uns nun in den letzten Monaten, in denen wir vertraglich hier wohnen dürfen. Nun hat uns der Vermieter vor 2 Wochen circa gefragt, ob wir evtl. auch schon einen Monat früher raus könnten. Wir haben dem ganzen zugestimmt und dass das natürlich möglich wäre.
Allerdings kommt nun das Problem: Da was dazwischen gekommen ist und der Ausbau vom Keller meiner Eltern, wo es eigentlich hingehen sollte, sich um 2 Wochen verzögert, aufgrund des Hochwassers, müssten wir nun doch bis Ablauf der Kündigungsfrist hier bleiben.
Der Vermieter hatte uns nun mitgeteilt, dass er einen Nachmieter zum 01.10. gefunden hätte. Dürften wir trotzdem bis zum 31.10. hier bleiben oder kann uns der Vermieter nun "rauswerfen"?
Vielen Dank für jede Antwort im voraus!
Habt ihr was schriftlich vereinbart?
Ich habe ihm nur über Whatsapp zugestimmt, dass es auch möglich wäre, dass wir früher ausziehen können.
1 Antwort
Maßgebend ist der Ablauf der Kündigungsfrist, soweit kein rechtswirksamer Aufhebungsvertrag über einen anderen Zeitpunkt als dem der dreimonatigen Kündigung gegenseitig schriftlich vereinbart wurde.
Mündlicher Auflösungsvertrag wäre wirksam, wenn ein Ende des Mietverhältnisses einvernehmlich festgelegt wäre. Rechtwirksam können nur Gerichturteile werden.