kann ich vor ende der kündigungsfrist ausziehen, wenn ich einen nachmieter gefunden habe?

10 Antworten

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Grundsätzlich ist es möglich, einen Nachmieter zu stellen. Jedoch muss der Vermieter dem zustimmen. Also es liegt in der Hand des Vermieters, ob er dich früher aus dem Mietvertrag rauslässt. Wichtig für den Vermieter ist es, dass der Nachmieter Solvent ist und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat. Der Vermieter ist jedoch durch den Vertrag im Recht wenn er auf die 3 Monate besteht. Meistens drücken jedoch die Vermieter ein Auge zu. Manchmal gibt es auch bei den Vermietern schon Interessenten auf der Warteliste. Also sprich mit dem Vermieter und mache ihm den Vorschlag mit dem Nachmieter.

Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist für den Mieter möglich, sofern dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein Verbleiben in der Wohnung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs 1 BGB). Das ist eine Generalklausel, der Gesetzgeber hat jedoch darauf verzichtet, einzelne Kündigungsgründe genauer zu bezeichnen oder zu umschreiben. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsgefährdung. Sofern die weitere Nutzung der Wohnung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, berechtigt das den Mieter auch ohne Abmahnung des Vermieter zu einer sofortigen fristlosen Kündigung.MfG

Ausziehen kannst Du auch, bevor Du überhaupt gekündigt hast, Du musst nur weiter zahlen.

Dein Vermieter muss keinen Nachmieter akzeptieren, aber in einigen Fällen, wird er das aus Kulanz machen, weil ihm eigentlich egal ist, von wem er das Geld bekommt.

Die wie verbreitete Ansicht, der Mieter müsse dem Vermieter 3 Nachmieter stellen, dann könne er die Wohnung aufgeben, ist falsch. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter ihn vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt, auch dann nicht, wenn er Nachmieter benennt (OLG Oldenburg RE WM 81, 125). Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht Nachmieter zu stellen, ist ausdrücklich vereinbart worden, oder der Mieter hat ein dringendes berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.

was könnte zb ein dringendes berechtigtes interesse an einer vorzeitigen vertragsbeendigung sein? danke für eure bemühungen :)

@hawaiilischen

Ein neuer Job in einer weit entfernten Stadt, z.B..

Gute Antwort von MAlkia.

das problem ist eben, das die mutter meiner freundin(also ihre tochter wohnt mit mir in WG) die wohnung gekauft hat und ich weiß nicht ob ihr das egal ist. übrigens sind nur 2 kündigungsdaten im vertrag angegeben (31.12.) heißt das ich kann, auch wenn ich einen akzeptablen nachmieter gefunden habe erst am 31.12. raus?

Kannst Du bitte mal den genauen Wortlaut dazu schreiben?