Kann der Vermieter uns deshalb rauswerfen?

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In einer 70 qm großen Wohnung könen locker 4 Personen wohnen und wenn nicht jeder ein eigenens Zimmer hat dann ist das dein Problem, der Vermieter kann euch deswegen nicht rauswerfen, er kann höchstens die Gebrauchskosten Wasser, Schmutzwasser und Müllgebüren erhöhen.

albatros  06.12.2012, 01:32

Die Erhöhung der Vorauszahlung für Betriebskosten ist explizid ausschließlich nur bei vereinbartem Personenschlüssel möglich. Bei Umlage nach Verbrauch ist das irrelevant, wie auch bei Umlage nach Wohnfläche.

nein.........

ihr könntet zu 12 auf 30qm wohnen, da könnte der vermieter nix machen, höchstens das jugendamt

Faunilein  06.12.2012, 17:22

Ganz so ist es nicht, da man dann von einer Überbelegung der Wohnung sprechen kann. Dies geht den Vermieter sehr wohl etwas an ;). Es gibt auch Grenzen...

Allerdings kann der Vermieter bei Nachwuchs nichts machen. Und von einer Überbelegung kann hier keine Rede sein.

Nein kann er nicht! Also viel Spaß beim Basteln ;-)

Hallo,wird er und darf er nicht.ihr werdet und müsst Euch die Wohnung so einrichten das Ihr auch zu 3t klar kommt .das ist in so einer grossen Wohnung kein Problem.!Da wird auch der vermieter nichts dagegen haben.Nur dann wen der Wichtel da ist wird es ein Problem mit dem Müll geben! die Menge von Windeln ist nicht zu verachten! oder ihr kauft Baumwollwindeln die man kochen kann werden richtig bei 90-100grad gekocht und dann rauss auf die Leine gehangen.Ich denke das macht heutzutage keiner mer.Also das mit dem Windelabfall ist zu berechnen.Ich habe auch seid über 25 Jahren in einer 74er Wohnung mit 2 Kindern gelebt! Und es ging super! Ja nun ist die Grosse raus und nur Junior ist noch da und der Platz ist nun genügend! Du der Vermieter wird Euch nicht rausschmeissen!Dem ist es am Ende egal ob Ihr zu 3ritt da drinne wohnnt.Haupsache Ihr fühlt Euch wohl! Und was wichtig ist Ihr macht dem Vermieter wegen des 3ten Bewohners keinen Ärger! dann könnt Ihr 100jahre da leben! Viel spass mit einem 3ten Bewohner!

In einem 2 Familienhaus in dem der VM mit drinn wohnt ja. Ansonsten ist wichtig, ob es in dem bestehenden Mietvertrag Klauseln gibt die das nicht vorsehen (mehr Personen). Dann hilft nur der Anwalt ob diese Klauseln rechtswirksam sind (Mieterbund ist da überfordert und KANN euch keine rechtssichere Auskunft erteilen). Selbst wenn ihr dann rechtssicher seit ist Diplomatie zum VM gefragt. Mietterror kann einen auch das Leben schwer machen.(Kinderwagen auf einmal im Keller, Wäsche bei Gartenarbeit beschmutzt.....) Was der VM will ist maßgebend. Mein Vorschlag: freudestrahlend den VM über diese Neuigkeit informieren und nach einem Stellplatz für den Kinderwagen erfragen. Ihr kennt euren VM ja. Wenn er ein "linker Vogel" ist, dann lasse es lieber, denn er ergreift dann Gegenoffensive wenn es soweit ist. Doch da ist es für euch zu spät.

BauManne  06.12.2012, 09:28

Es kommt noch darauf an wo ihr wohnt. Zahlende Mieter sind heutzutage nicht selbstvertändlich. Wirtschaftlich gesehen hat euer VM ein Interesse daran euch zahlende Mieter zu behalten. Schau doch einfach wieviele Wohnungen in eurer Gegend leer stehen. Ist viel Wohnungsleerstand zu verzeichnen, sehe ich dann keinen Grund zur Sorge. Ein Makler kann darüber auch eine telefonische Auskunft erteilen.

merrie85  06.12.2012, 09:46

Hab dazu mal eine Frage, rein interessehalber: Warum soll das so sein, wenn es ein 2FH ist und der VM mit dort wohnt? Versteh ich irgendwie nicht.

BauManne  06.12.2012, 10:50
@merrie85

Läßt sich auch leicht ergooglen XXXXX BGB § 573a XXXXX Es gibt viele Dinge die manche nicht wissen und es funktioniert trotzdem