Kündigungsfrist umgehen? Wohnung?

7 Antworten

Nun haben wir die Möglichkeit ab dem 1.03 eine andere Wohnung zu beziehen. Die Vermieter stellen sich jedoch quer und wollen, dass wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. 

Ihr gutes Recht.

Nun meine Frage. Wäre es nicht möglich einen Nachmieter zu finden, der die Wohnung früher übernimmt, oder können die Vermieter das quasi verbieten? 

Die Vermieterin kann alle von dir vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen

Gibt es noch andere Möglichkeiten die Kündigungsfrist zu umgehen? 

Nein, nur wenn es berechtigte Gründe gibt kann man fristlos kündigen, setzt aber in der Regel eine Abmahnung voraus und es müssen schon schwerwiegende Gründe sein.

Nun meine Frage. Wäre es nicht möglich einen Nachmieter zu finden, der die Wohnung früher übernimmt, oder können die Vermieter das quasi
verbieten?

Interessenten zu suchen und vorzuschlagen können die Vermieter Euch nicht verbieten.

Akzeptieren müssen sie allerdings keinen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten die Kündigungsfrist zu umgehen? 

Wenn es keinen Grund gibt der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, nein.

Ihr solltet Euch, wenn Ihr die andere Wohnung mietet, übrigens sputen mit der Kündigung. Die müßte spätestens am 3. Februar beim Vermieter sein.

Normaler Weise ist es möglich einen Nachmieter zu finden und der Vermieter sollte dait auch kein Problem haben, da er ja so sicher sein kann, dass er nach den 3 Monaten keinen Leerstand hat.

Oder ist irgendwas anderes im Mietvertrag vereinbart?

Ich habe unsere Vermieter schon gefragt, ob wir einen Nachmieter besorgen können, aber die wollen uns halt ans Bein pinkeln und sagen nein.
Im Mietvertrag steht halt nur diese übliche Klausel " gesetzliche Kündigungsfrist " etc. Ist Aber nicht spezielles festgehalten.

@Katja1324

Das hat nichts mit "ans Bein pinkeln" zu tun.  Es ist das Recht des Vermieters auf Einhaltung der Kündigungsfrist zu bestehen. Das würdet ihr vom Vermieter doch auch erwarten, wenn er euch gekündigt hätte. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt immer drei Monate, da muss nichts spezielles festgehalten werden, es sei denn es wird eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart.  Es kann dem Vermieter nicht angelastet werden, dass ihr frühzeitig umziehen wollt. Er muss doch auf eure finanziellen Befindlichkeiten keine Rücksicht nehmen.

Der Vermieter hat selbst dann das Recht, die Nachmieter abzulehnen. Du kannst es ausprobieren!

Ganz klar: Wenn du einen Nachmieter stellen willst, muss im Mietvertrag eine sog. Nachmieterklausel stehen. Wenn das nicht der Fall ist, muss sich der Vermieter darauf nicht einlassen.

Ansonsten dürftet ihr nur dann früher die Wohnung verlassen, wenn es euch nicht zumutbar wäre, die Wohnung länger zu behalten (wenn ihr z. B. ganz plötzlich aus beruflichen Gründen umziehen oder ihr in ein Altenheim ziehen würdet). Das scheint bei euch aber nicht der Fall zu sein.

Wenn ihr so scharf auf die andere Wohnung seid, müsst ihr sofort kündigen, ab 01.03. die neue Wohnung einrichten und zum 30.04. die alte Wohnung abgeben. Dann habt ihr halt zwei Monate zum Umziehen.

Einen Monat würde man die Wohnungen doch sowieso parallel mieten, oder?