Darf meine mutter meine Briefe lesen?

15 Antworten

>Briefgeheimnis Eltern haben zwar ein Erziehunsrecht, aber ohne konkreten Grund das Briefgeheimnis eines 17-jährigen in dieser Weise zu verletzen (sie könnten ja auch nach dem Inhalt fragen...), dürfte davon nicht mehr abgedeckt sein. Das Erziehungsrecht besagt im übrigen auch nicht, dass Verstöße gegen Strafgesetze zu Lasten der Kinder nicht verfolgt werden können, sondern dass sie unter Umständen damit gerechtfertigt werden können und deshalb nicht bestraft werden, wenn eine wenigstens vermutete Bedrohung des Kindeswohls abzuwenden war. Wenn Sie das nicht rechtfertigen können und auch nicht glaubwürdig einen Verbotsirrtum konstruiren, so müßte die Tat strafbar sein.

Strafrechtlich läge dann ein Verstoß gegen §202 STGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) vor, für die es Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft geben kann. Der § 77 STGB, der das Verfahren beim Strafantrag regelt, enthält auch keinen Hinweis darauf, dass hier Erziehungsberechtigte zustimmen müssen. Sie dürfen als Tatbeteiligte den Antrag jedenfalls auch nicht zurückziehen, du aber jederzeit. Wird der Strafantrag zurückgezogen, bevor dass ein rechtskräftiges Urteil entsteht, so gehen die Eltern straffrei aus.

Wenn Du möchtest, kannst Du Dich an die nächste Polizeidienststelle wenden. Die würde dann auf jeden Fall erst einmal ein Verfahren einleiten, Deine Eltern per Brief vorladen oder Ihnen eine schriftliche Gelegenheit zur Äußerung geben. Anschließend ginge dann die Sache zum Staatsanwalt, der bei gestelltem Strafantrag das Verfahren entweder einstellen, einen Strafbefehl verschicken oder eine Hauptverhandlung durchführen könnte, je nachdem wie schwerwiegend (eine Brieföffnung oder viele) die Angelegenheit gesehen wird und ob geeignete Rechtfertigungsgründe bestehen. Es wäre auch möglich und nicht unbedingt unwahrscheinlich, dass das Verfahren mit Verweis auf das Privatklageverfahren eingestellt wird.

ich glaube nicht, dass sie das darf. auch minderjährige haben ja persönliche rechte und deine mutter verstößt damit gegen das brief..geheimnis..bewahrungs...wasauchimmer. meine mutter liest nichmal briefe, die an mich addressiert sind, wenn sie weiß, das sind nur die kontoauszüge von meinem sparkonto, die ich ihr sowieso überreiche, sobald ich den brief geöffnet habe.

also eigentlich verletzt sie das briefgeheimnis aber sie ist deine erziehungsberechtigte! rede mit ihr darüber das du das nicht möchtest, bestimmt klärt sich das alles!

Nein, das darf sie glaub ich nicht...

und selbst, wenn sie es dürfte, sollte sie es nicht tun...

Da Du noch nicht volljährig bist, denke ich mal, das Deine Mutter auch Deine Briefe lesen darf, weil sie eben noch Sorge berechtigter ist und damit verhindern könnte, das Du Dich evtl. mit falschen Freunden einläßt oder Du einfach unter die Räder kommst. Kontrolle ist manchmal gar nicht mal so schlecht..hab ich auch bei meinen Mädels (jetzt 18 und 16) fest gestellt. Deine Mutter macht sich evtl. auch soprgen und daher....sei froh, das sie sich für Dich interessiert und sich sorgen um Dich macht! Wie viele Kinder haben nie manden, der sich für sie interessiert; die wären froh, wenn...