Dürfen die Lehrer meine Briefe lesen?

9 Antworten

Was Du für das nächste mal machen kannst, wäre dem Vertrauenslehrer bitten die Verschwiegenheit zu waren. Das klingt erstmal nach nicht viel. Dahinter steckt jedoch folgendes: Durch die Vertragsfreiheit ist es selbstverständlich möglich, dass die Parteien einen Vertrag schließen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wird in der Wirtschaft des öfteren gemacht.

Verträge kommen auch mündlich zustande. Es muss nur eindeutig hervorgehen, dass beide Parteien sich rechtlich binden wollen. Für beweiszwecke ist natürlich ein kleiner Schrieb besser.

Warum Du das machen solltest. In erster Linie wird es dem Lehrer zeigen, dass es dir ernst ist und das Du nicht damit einverstanden bist das Deine "Geheimnisse" vertraulich bleiben. Als Vertrauenslehrer sollte es dem Lehrer zudenken geben, dass ein Schüler derartig an der Integrität seiner Person zweifelt, dass er sich vielleicht Gedanken macht.

Problematisch kann natürlich sein, dass bei so einem Vorgehen erwartet wird, dass es sich um wirklich "schlimme" Dinge handelt.

Im Grunde ist dieser Rat natürlich etwas dämlich. Weil er über einen Umweg dem Vertrauenslehrer seine Position klar machen soll und es erfordert ein bisschen Wissen über Vertragsrecht. Für Schüler also eigentlich nicht geeignet. Aber trotzdem eine Überlegung wert.

Es reicht schon wenn auf einem Zettel ganz simpel steht, dass das Gesagte nicht weiter getragen werden soll. Man unterschreibt und lässt den Dingen ihren lauf.

Richtig lustig wäre nun noch eine Vertragsstrafe einzubauen, aber damit ginge man nun endgültig zu weit und würde sich in der Schule eher lächerlich machen. Einen Vordruck für eine Vertraulichkeitserklärung findet man recht schnell im Internet, wie gesagt ist jedoch nicht formbedürftig.

Im Grunde soll das hier eigentlich nur aufzeigen, dass Du anderen nicht hilflos ausgeliefert bist. Du kannst auf Geheimhaltung bestehen. Gegenüber jedermann. Das ist allerdings ein Mittel, das sollte man nur nutzen wenn es einem wirklich wichtig ist. Ansonsten wirkt so ein Vorgehen eben eher lächerlich.

Ich vermute hier wird mich auch der ein oder andere dafür kritisieren. Es geht mir aber nur darum zu zeigen, dass man sich zu helfen wissen muss.

Geschäftsfähigkeit mal beiseite.

Geschäftsfähigkeit mal beiseite.

Das meint, nur damit das auch nich unerwähnt ist, dass Deine Erziehungsberechtigten eine Einwilligung für einen solchen Vertrag geben müssen damit dieser wirksam ist.

Das heißt aber nicht das sie wissen müssen was besprochen wird.

Aber wie gesagt, es sollte eigentlich nur aufzeigen was möglich ist und weniger eine Vorgehensweise für das nächste Gespräch darstellen. Manchmal hilft auch einfach nur die Handlung, auch wenn diese gar nicht rechtlich wirksam wird.

Unabhängig davon, welche Entwicklung das alles nimmt, würde ich mich bei der Schulleitung über das Verhalten des Vertrauenslehrers beschweren. Er hätte zumindest mit dir Rücksprache halten müssen, solange nicht Gefahr in Verzug ist (angedrohter Selbstmord oder dergleichen).

Oke ich spreche erst mal mit meiner VL und mal sehen was da bei raus kommt

Das mit dem Brief/Postgeheimnis ist so eine Sache. Klar, es gilt auch bei minderjährigen. Auf der anderen Seite steht dann aber die Fürsorgepflicht. Und da musst du nicht mal dich oder andere in (ernste) Gefahr bringen, es reicht schon, wenn es dir Augenscheinlich einfach nicht so gut geht, du Probleme hast. Sicherlich wäre es besser gewesen, die Vertrauenslehrerin hätte erst mal mit dir geredet. Deswegen wirst du ja wohl den Brief geschrieben haben. Aber was geschen ist ist halt geschehen. Wenn du "Mut" hast, dann sprich sie einfach mal darauf hin an, das du eben gerade DAS so nicht wolltest. Vielleicht bekommst du ja (was zu hoffen ist) wenigstens eine Erklärung warum sie so gehandelt hat. Außerdem hat ja nicht jemand fremdes sich den Brief angeeinet, sondern die Lehrerin hat ihn weitergegeben und das darf sie ja auch.

ja darf sie. Selbst wenn du rein geschrieben hättest, er soll den Brief vertraulich behandeln, hätte er sich nicht dran halten müssen. 

Hallo Marieistcute,

solange der Brief bei dir ist, gehört er dir. Bereits wenn er im Briefkasten ist, gehört er dir schon nicht mehr.

Wenn die Lehrerin den Brief bekommen hat, gehört er ihr, und sie kann damit machen, was sie will. Dazu braucht sie deine Erlaubnis nicht.

Schon richtig. Aber wozu gibt es Vertrauenslehrer. Damit man seine Probleme mit jemandem dem man vertraut ! unter 4 Augen besprechen kann....

@Maximilian112

Hallo Maximilian11,

da hast du Recht. Das ist gegebenenfalls ein Vertrauensbruch. Der Fragesteller beruft sich allerdings dauernd auf den Punkt "Erlaubnis".

Die Lehrerin hat nichts Verbotenes getan, aber möglicherweise persönlich nicht richtig gehandelt.

Der Fragesteller schreibt allerdings in einem Kommentar:
Ich habe mich lediglich für ihre Hilfe und Unterstützung bedankt und ihr gesagt wie viel sie mir bedeutet weil sie so viel für mich getan hat
auch als ich im Heim war usw


Wenn nun der Brief die ganze Reihe durchlaufen hat (Absender - Vertrauenslehrerin - Klassenlehrerin - Schulleitung - Vater), dann scheint mir aber doch noch einiges dahinter zu stecken, was der Fragesteller nicht schreibt.

@Nadelwald75

Ja. Das Problem ist hier sicherlich nicht das Briefgeheimnis.