Darf man Videos ohne Zustimmung verbreiten?

6 Antworten

meiner Meinung nach darf man das nicht so einfach. Schließlich gibt es Urheberrechte.

Wenn dort Personen in diesem Video erkennbar sind, bedarf die Verbreitung einer Einwilligung der Abgebildeten nach § 22 KunstUrhG. Eine Verbreitung ohne Einwilligung stellt eine Straftat nach § 33 Abs. 1 KunstUrhG dar. Die Tatsache, dass das Video öffentlich aufrufbar ist oder war, ändert nichts an der Voraussetzung der Einwilligung. Außerdem besitzt der Urheber an dem Werk völlig unabhängig der Schöpfungshöhe das Urheberrecht an diesem.

Ohne die entsprechenden Rechte / Genehmigung natürlich nicht.

Die Frage ist allerdings: unter welchen Bedingungen wurde es auf Facebook veröffentlicht? Es kann durchaus sein, dass die Person da die entsprechende Rechte abgibt bzw uneingeschränkte Nutzung erlaubt.

Es wurde einfach als "Fun Video" auf Facebook reingestellt. Diese Person hat keine Angaben gemacht, ob das Video verbreitet werden darf. Ich meine, auf Facebook werden ja viele Videos von anderen Nutzer verbreitet und dann schlecht gemacht. Aber wie ist das jetzt, wenn die Person im Video was dagegen hat? Kann diese rechtliche Schritte einleiten?

@Ace2High4U

Die Frage ist was die Nutzungsbedingungen dazu sagen, die man beim Hochladen idr akzeptiert.

"Aber wie ist das jetzt, wenn die Person im Video was dagegen hat?"

das kommt auf oben genannte Frage an. Wenn ihr die Rechte dafür nicht habt und keine entsprechende Erlaubnis kann die Person durchaus etwas dagegen unternehme. Auch bei Beleidigungen u.ä. kann die Person dagegen angehen.

Um Gottes Willen...bloss nicht...nehm das sofort wieder raus! Was meinst du was da los ist, wenn die Person das rausfindet. Da darfst du dich warmlaufen in Bezug auf Schmerzensgeld. Das wird teuer.

Nein darf man klipp und klar nicht !