Darf man Anime/Manga bilder aus Google in Social networks hochladen?

4 Antworten

Was erlaubt ist:

  • Du erschaffst aus dem Bild ein neues Werk durch starke Bearbeitung und kritische Distanzierung (§ 24 UrhG).

  • Das BIld wurde ausschliesslich zum Zweck des Zitats vervielfältigt (§ 51 UrhG).

  • Der Anime erscheint nur zufällig im Bild und weist keine "Fotoschwerpunkt" auf (§ 57 UrhG).

  • Du fragst die Produzenten nach einer Nutzungserlaubnis (§ 31 Abs. 1 Satz 1 UrhG).

  • Du verwendest das Bild ausschliesslich für private Zwecke (§ 53 Abs. 1 UrhG).

Das Wichtigste:

Kein Japaner hat Interesse daran, jemanden auf der anderen Seite der Welt zu verklagen. Ein Strafantrag nach § 109 UrhG in Deutschland zu stellen lohnt sich nicht.

Selbst bei Gutefrage.net verwenden einige User Anime-Bilder ohne Nutzungserlaubnis (§ 31 UrhG) als Profilbild und verstösst somit das Recht der Vervielfältigung (§ 16 UrhG) sowie Verbreitung (§ 17 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Wo kein Kläger, da kein Richter

Es kommt ja immer drauf an wo du das Bild her hast. Bei google ist es ja so, dass das Bilder von allen möglichen Internetseiten sind. Wenn du zum Beispiel von Tumblr oder deviantart Bilder findest, kannst du die Leute ja fragen ob du die Bilder benutzen darfst, wenn du einen Account hast. Aber zum Beispiel von Wikipedia oder Wiki Seiten ist es wahrscheinlich schwer die Erlaubnis zu bekommen. Aber ich glaube, dass dann keiner dir "hinterherlaufen" würde und dich melden würde. Also nimm dir einfach die Bilder, wenns anders nicht geht. Das macht doch jeder. Wenn du jetzt nicht direkt damit profit machst, ist das dem Durchschnittsmenschen auch egal. Aber ich zum Beispiel habe mein gemaltes Bild mal auf einer Seite gefunden auf der jeder x-beliebige es drucken kann. Hätte ich gewollt, dass es gedruckt wird, hätte ich das bei deviantart eingestellt, dafür kriege ich aber auch Geld. Das heißt, dass der, der mein Bild auf der einein Internetseite hochgeladen hat, praktisch mir mögliches Geld nimmt, ohne auch nur gefragt zu haben.... Also passieren wird dir nichts wenn du einfach so etwas nimmst.

Meine Güte, dieses ganze Geschiss hier... sorry, wenn ich mich so hart ausdrücke. Klar, es ist eigentlich verboten. Genau genommen brauchst du für jedes Bild, jedes Video, jedes Lied und sonst was die Erlaubnis des Urhebers. Aber ganz ehrlich, du kannst Anime- / Mangabilder ohne bedenken posten und so weiter, das interessiert keinen. Nur wenn du anfängst entsprechende Musik hochzuladen oder Videos, die vor allem in Deutschland lizenziert sind (vorher wird nicht viel passieren), erst dann kannst du Probleme bekommen. Wobei selbst hier eigentlich normalerweise nur der Fall ist, dass das einfach gelöscht wird bzw. du zur Löschung aufgefordert wirst. Nur wenn du es zum Download anbietest, befindest du dich in verdammt gefährlichem Terrain.

Ansonsten gilt es, wenn du irgendwelche Ausarbeitungen für Schule, Studium, Arbeit oder so machst, dass du da am besten dir die Erlaubnis einholst.

Ansonsten gilt es, wenn du irgendwelche Ausarbeitungen für Schule, Studium, Arbeit oder so machst, dass du da am besten dir die Erlaubnis einholst.

Bist du sicher? Fällt das Verwenden von urheberrechtlich geschütztes Material für die Schule nicht unter § 53 UrhG? Wozu braucht man dann noch eine Erlaubnis (§ 31 Abs. 1 Satz 1 UrhG)?

@Gilgamesh18

Exakt kann ich es dir nicht sagen. Klar ist, dass man bei solchen Ausarbeitungen auf die Quelle hinweisen muss. Uns wurde allerdings damals in der Oberstufe gesagt, dass man genau genommen eigentlich die Erlaubnis des Urhebers einholen müsste, wenn man Ausarbeitungen für Prüfungen o.ä. erstellt. Wenn nicht irgendwo explizit steht, dass man sie verwenden darf, müsste man eigentlich nachfragen, da es nicht wirklich für einen privaten Gebrauch ist, sondern eine schulische Arbeit, die auch andere in die Hände bekommen. Aber wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht. Da müsstest du jemand fragen, der in dem Bereich tätig ist.

Sonst kann ich nur sagen, was die Lehrer über sich schon erwähnt haben. Nämlich, dass alle Lehrer eigentlich mit einem Bein im Gefängnis stehen, da sie viele Materialien für den Unterricht aus dem Netz holen, welche sie ohne Erlaubnis des Urhebers eigentlich gar nicht verwenden dürften.

Nein darfst Du nicht, ist eine Urheberrechtsverletzung und kann teuer werden.

Aber es gibt doch auch hunderte fan pages, die die Bilder z.B. auf Facebook uploaden. ist das eine Art grauzone oder wieso dürfen die das??

@Welsor

Die dürfen das auch nicht, aber machen es einfach.