Darf meine Klassenlehrerin oder Ausbilder Mitschülern oder Kollegen mitteilen bei welchem Arzt ich war?

1 Antwort

Für die Lehrerin besteht kein Anlass, diese Information weiterzugeben.
Direkt strafbar wäre ein solches Vorgehen meines Erachtens nicht, da sie keiner beruflichen Schweigepflicht untnerliegt (im Unterschied etwa zu Ärzten oder Psychologen)..