Dienstplan bei Arbeitsunfähigkeit?

3 Antworten

ist es rechtens die letzten Tage der Krankheit trotz Bekanntheit der Arbeitsunfähigkeit als freie Tage einzutragen

Schlicht und einfach: Nein!

Für die Zeit der Erkrankung bist Du entsprechend den Stunden zu bezahlen, die Du eigentlich hättest arbeiten sollen, wenn Du nicht erkrankt wärst!

Wenn es also für diese Zeit bereits einen Dienstplan gab, dann sind die dort geplanten Stunden Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wird der Dienstplan nach Deiner Erkrankung geändert, spielt das keine Rolle für Deinen Anspruch.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Entgelts"

ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Diese etwas "verdrehte" Formulierung beschreibt nichts Anderes als das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, wonach Du während der Zeit der Erkrankung dasjenige an Entgelt zu erhalten hast, was Du ohne die Erkrankung erhalten hättest.

Hier muss dann genauer hingeschaut werden:

Wenn Du unregelmäßige Arbeitszeiten hast und auch für die Zeit der Erkrankung kein Dienstplan bestand, auch nicht gesagt werden kann, wie Du in dieser Zeit "normalerweise" gearbeitet hättest, dann ist nach dieser Gesetzesbestimmung bei der Entgeltberechnung der "Geldfaktor" zu berücksichtigen, d. h., dass aus dem Durchschnitt der letzten 6 (wenn das Arbeitsverhältnis schon so lange besteht) oder mehr Monate ermittelt werden muss, wie viel Du (durchschnittlich) arbeitstäglich verdienst; das hat der Arbeitgeber dann als Entgeltfortzahlung zu leisten.

Für Deinen Fall ist aber entscheidend, dass die Rechtsprechung neben dem Geldfaktor den "Zeitfaktor" entwickelt hat; der berücksichtigt die Zeit, in der Du erkrankt ist, und die Arbeitszeit, die Du in dieser Zeit zu leisten gehabt hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst. Wenn also für die Zeit Deiner Erkrankung eine bestimmte Arbeitszeit z.B. gemäß einem Dienst-/Schichtplan vorgesehen war, dann bist Du entsprechend diesem Plan auch während der Erkrankung zu bezahlen. Das gilt auch, wenn Du - ohne dass es eine Dienstplan gäbe - "üblicherweise" dann eine bestimmte Arbeitszeit geleistet hättest.

Wenn es also bereits einen Dienstplan gab für die 2 Wochen Deiner Erkrankung, in dem Du mit xx Stunden eingetragen warst, dann ist der auch für den Arbeitgeber verbindlich, und du bist für xx Stunden zu bezahlen - trotz Erkrankung.

Wenn man regelmäßig für jede Woche im voraus einen neuen Dienstplan erhält , dann kommt es auf die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und die vorherige Regelmäßigkeit oder Unregelmäßigkeit der wöchentlichen Schichtzuweisungen an .

Da müßtest Du also schon etwas mehr Details zu den wöchentlichen Dienstzeiten allgemein benennen , wenn es vertraglich und praktisch bislang schon vor der Erkrankung immer flexibel , und nicht starr und stets an bestimmte Tage der Woche gekoppelt war .

FischersFratze 
Fragesteller
 02.12.2019, 18:39

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort erstmal😊 in diesem Fall ist es so, dass der dienstplan für die darauffolgende Woche immer Donnerstags bekanntgegeben wird... auf die wiederholte Nachfrage ab Donnerstag letzte Woche (Arbeitsunfähigkeit wurde schon länger attestiert und das bis einschließlich Dienstag) wurde der Dienstplan erst heute ca. 16 Uhr an mich weitergegeben.

Beste Grüße😊

Parhalia2  02.12.2019, 18:50
@FischersFratze

Mir ging es eher um die Frage der planmäßigen Arbeitszeitverteilung für die betroffene Person , bevor sie überhaupt erkrankte .

So in der Art : 5 × 8 Stunden pro Woche immer von Montag bis Freitag , oder variabel bei Bedarf an stets unterschiedlichen Tagen und ggf. gleichzeitig noch variabler Stunden- + Tageanzahl ?

FischersFratze 
Fragesteller
 02.12.2019, 19:42
@Parhalia2

Je nach wöchentlichen dienstplan bei 24 festen stunden die Woche auf 4 Arbeitstage a 6 Stunden aufgeteilt ( Teilzeit) Krankheit wegen Gefährdung für den Embryo in der Schwangerschaft

Parhalia2  02.12.2019, 20:06
@FischersFratze

Immer die selben Wochentage, oder hier bereits stetig im Vorfeld Montag bis Freitag , bzw. auch Samstag und Sonntag immer schwankend in der Zuweisung für die hinterfragte Person ?

Der bereits vor Eintritt der AU vorgegebene Dienstplan ist m.W. 1:1 zu berücksichtigen , und die wöchentlichen Folgepläne bei AU -Fortbestand sind dann insgesamt mit dem ersten Bestandsplan bzgl. Lohnfortzahlung zu vermitteln für den betreffenden Beschäftigungsmonat .

Dadurch würde die Lohnfortzahlung unterlaufen. Werden Dienstpläne denn nicht VORHER bekannt gegeben?

FischersFratze 
Fragesteller
 02.12.2019, 18:02

Hier leider sehr kurzfristig und in diesem Fall selbst auf frühzeitiges mehrmaliges Nachfragen (erstes Mal vor 5 Tagen) beim AG erst heute...