Mit 16 Jahren ausziehen ohne Zustimmung der Eltern

4 Antworten

Jugendamt wird dir und deine Freundin alle erdenklich und richtige Antworten geben.

Also gut dass Du hingehst.

Einzig was passieren könnte ist dass deine Freundin in Jugendamtobhut gegeben wird. Obwohl deine Eltern sich als Pflegeeltern vorschlagen dürfen, ist es kein Garantie dass es klappt.

Versuchen darf man ja. Raus kommt sie sowieso wenn die Zustände so sind wie Du es beschreibst.

Hallo Lieber Justin Wenn deine Eltern das zustimmen würde ich zum Jugendamt gehen weil die alles da klären aber da müssen deine Eltern dabei sein .Danach werden vom Amt geprüft . Etwas später bekommt ihr ein brief ob das Amt das zustimmt aber da kommt noch ein beratter zur euch . Kleiner tipp kennst du das Mädel weil viel letzer zeit Ausnutzung im Internet stand fest oft Passieren

Ohne einen Grund darf man es nicht außer sie geht in ein Betreutes Wohnung . Sonst darf man es nicht außer sie hat eine festeinstellung und hat ein Grund auszuziehen das Amt regelt sowas mit viel glück geht das

Der § 42 SGB VIII ist der, den du dir vielleicht mal vorher durch lesen kannst. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher es zu Hause gar nicht mehr aushält (z.B. wegen Gewalt), hat er das Recht darauf, selber das Jugendamt darum zu bitten, aus der Familie (in Obhut) genommen zu werden. Ob ihr aber euren Plan umsetzen könnt, muss erst einmal ausgehandelt werden. Was nach einer Inobhutnahme passiert, wird also gemeinsam überlegt, so dass da auch was Vernünftiges bei rauskommt. Vielleicht wird deiner Freundin auch eine Wohngruppe vorgeschlagen. Darüber könnt ihr euch aber im Jugendamt informieren, dafür sind die da. Alle Fragen auf einen großen Zettel schreiben und hingehen! PS: Vielleicht kann ein Schulsozialarbeiter oder Vertrauenslehrer einen Termin während der Schulzeit machen, dann fällt es gar nicht auf, dass deine Freundin beim Jugendamt war.