Kann der AG Urlaub oder Geld vom Lohn abziehen, weil die Krankmeldung zu spät kam?

6 Antworten

Soviel ich weiß, nimmt es die Chefin auch nicht so genau. Sie hat z.B. meiner Schwester schon des öfteren nicht pünktlich den Lohn gezahlt. meine Schwester arbeitet seit kurzem vier Stunden in der Woche weniger, die Chefin wollte ihr dafür 200€ abziehen. Durch den Steuerberater hat meine Schwester erfahren, dass sie 8 1/2 std. weniger gemeldet wurde. Ich glaube die Chefin will meiner Schwester eins reinwürgen, weil sie sich darüber bei ihr beschwert hat. Außerdem gibt es nicht mal einen Arbeitsvertrag!!!!!

In der Regel ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass die Krankmeldung innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitgeber ankommen muss - meistens heißt es "spätestens am dritten Krankheitstag". Wenn die Krankmeldung dann nicht vorliegt kann man das Fernbleiben von der Arbeit dann streng genommen als unentschuldigte Abwesenheit betrachten und eine Lohnfortzahlung in diesem Fall verweigern. Ja, das geht !

Die AU-Bescheinigung hat spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorzuliegen.

Geschieht das nicht, sind es unentschuldigte Fehltage und die Chefin kann Urlaub oder Überstunden anrechnen.

Ja das darf sie weil Deine Schwester unentschuldigt von der Arbeit fern blieb. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Der Arbeitgeber erhält von der Krankenkasse die Krankheitstage finanziell zurück erstattet. Kommt die Krankmeldung zu spät erhält der AG keine Erstattung und hat das Recht die Fehltage vom Gehalt abzuziehen oder mit Urlaubstagen zu verrechnen.

Im Arbeitsvertrag steht die Frist, innerhalb der die Krankmeldung vorgelegt werden muß. Und ja, der Arbeitgeber darf das, wenn die Frist nicht eingehalten wurde...

Und wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt???