Zeitarbeit:Feiertagsregelung an Weihnachten und Silvester?

4 Antworten

Es gibt Firmen da berechnet man einen halben Tag Urlaub für jeweils Heilig Abend und einen halben Tag Urlaub für Silvester. Da es ganz normale Werktage sind. In Deinem Fall musst Du jeweils einen ganzen Tag Urlaub für Heilig Abend und einen ganzen Tag Urlaub für Silvester nehmen. Also alles im grünen Bereich.

Im Manteltarifvertrag BAP/BZA gibt es (wenn ich nichts übersehen habe) keine Regelungen zur Arbeit/Nichtarbeit am 24. und 31.12. (nur Regelungen zu Zuschlägen für Arbeit an diesen beiden Tagen nach § 7.3).

Wenn aber der Kundenbetrieb an einem Tag, der für den Zeitarbeitgeber ein "normaler" Werk-/Arbeitstag ist (und der 24. und 31.12. sind "normale" Werktage und für viele Arbeitnehmer auch "normale" Arbeitstage), schließt und er keine Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer an diesem Tag hat, dann ist das das Risiko des Zeitarbeitgebers.

Er kann Dich also nicht zwingen, an diesen beiden Tagen Urlaub zu nehmen, wenn er dann keine Einsatzmöglichkeiten für Dich hat; dass der Kundenbetrieb an diesen beiden Tagen geschlossen hat, ist nicht Dein Problem.

Für Dich sind diese beiden Tage so zu berechnen, als hättest Du normal gearbeitet.

Auch die Bestimmung nach BAP § 4 "Verteilung der Arbeitszeit/Flexibilisierung" 4.1:

Die tatsächliche Lage der Arbeitszeit wird an die des Kundenbetriebes angepasst. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen Kundenbetrieb gültigen Regelungen bzw. Anforderungen des Kundenbetriebes.

ändert daran nichts, weil sie auf diesen Fall nicht anzuwenden ist.

Pro Tag wird ein halber Tag bezahlt, also nur ein Urlaubstag oder 8 Stunden vom Überstundenkonto

Nein, das ist nicht in Ordnung. Das sind gesetzliche Feiertage. Du brauchst keinen Urlaub zu nehmen und selbstverständlch müssen dir die Tage auch bezahlt werden.

Lass dich nur nicht unterbuttern.

Heilig Abend ist kein gesetzlicher Feiertag.

Der 24.12 und der 31.12 sind keine gesetzlichen Feiertage. Die meisten Firmen geben hier je einen halben Tag bezahlte Freistellung was es aber nicht zum Feiertag macht. Das bleibt jedem AG selbst überlassen.

@augsburgchris

Mein Fehler ich habe beim Lesen der Daten geschludert. Dennoch muss die Zeit bezahlt werden. Die Arbeitgeberin hat Ihre Arbeitskraft ja zur Verfügung gestellt. Dafür dass die Bank an diesen Tagen geschlossen ist kann sie ja nichts. Hier wird versucht unternehmerische Risiken / Nachteile auf die Arbeitnehmerin abzuwälzen. Das ist nicht statthaft.

@augsburgchris

Mein Fehler ich habe beim Lesen der Daten geschludert. Dennoch muss die Zeit bezahlt werden. Die Arbeitgeberin hat Ihre Arbeitskraft ja zur Verfügung gestellt. Dafür dass die Bank an diesen Tagen geschlossen ist kann sie ja nichts. Hier wird versucht unternehmerische Risiken / Nachteile auf die Arbeitnehmerin abzuwälzen. Das ist nicht statthaft.

@Siggi9999

Doch wenn der Zahnarzt Betriebsferien macht müssen die ZMFA auch Urlaub nehmen. Wenn die Bank hier zu macht dann kann den Mitarbeitern für diesen Tag Urlaub abgezogen werden.

@augsburgchris

Sie ist aber nicht angestellt bei der Bank sodern bei einem Zeitarbeitsunternehmen.

Das sind gesetzliche Feiertage.

Schau Dir bitte noch einmal das Datum genau an: Sowohl der 24. als auch der 31. Dezember sind eben keine gesetzlichen Feiertage.

@GanMar

Die Sache mit dem Datum ist schon lange geklärt.