Darf mein vermieter mich raus werfen?

6 Antworten

Du musst die Wohnung nun freigeben. Du selbst hast den Vertrag ja gekündigt.

Wenn Du die Wohnung nicht termingerecht übergibst, kann der Vermieter beim Gericht einen ANtrag auf Zwangsräumung stellen. Wenn dem stattgegeben wird, wird ein Gerichtsvollzieher Dich aus der Wohnung entfernen. Die Kosten für all das wirst Du auch noch tragen müssen.

Wenn der neue Mieter keine andere Wohnung bekommt, und er deswegen z.B. in ein Hotel gehen muss, kann er die Kosten Deinem Vermieter berechnen und der sie Dir.

Also beeil Dich und finde eine neue Wohnung.

Was ist denn mit der neuen Wohnung, die Du gefunden hattest? ISt die schon vergeben?

Hast du denn die Kostenübernahme durch das Jobcenter schon schriftlich gehabt ???

Um wie viel teurer würde die neue Wohnung denn sein ?

Wenn du diese neue Wohnung noch beziehen kannst,würde ich da trotzdem erst einmal einziehen,auch wenn sie zu teuer ist. Das Jobcenter muss dir dann zumindest die alte Miete weiter zahlen,den Rest müsstest du selber zahlen,aber dann hättest du erst einmal wieder Zeit gewonnen um dir was passendes zu suchen.

Denn die Kosten die dann auf dich zukommen würden,ist mit der Ausgleichszahlung die du zur neuen Wohnung beisteuern müsstest,nicht zu vergleichen. Dein Vermieter würde dich nämlich aus der Wohnung Klagen und diese Kosten zahlst du,was dann noch dazu kämen könnte,wären die Kosten die dir der Nachmieter in Rechnung stellen könnte,die ihn durch den nicht Bezug der Wohnung entstehen könnten.

Geh zu Deiner Gemeinde-/Stadtverwaltung? Gibt es ein Wohnungsamt? Gehe zu kirchlichen Hilfseinrichtungen und frag überall nach, wo es was geben könnte. Vielleicht gibt es irgendwo einen Platz bei einer alten Oma, die allein in ihrem Häuschen wohnt und sowieso froh wäre, wenn jemand bei ihr wohnen würde und ihr ein wenig zur Hand gehen würde und wenn es nur vorübergehend ist.

Kirche - Advent/Weihnachten - Herbergssuche: Da läßt sich bestimmt jemand erweichen, auch wenn Du selbst nicht gläubig bist oder keiner Kirche angehörst.

Auf der Straße musst du NICHT sitzen!!!

Hast du schon die schriftliche Zusage des Jobcenters das die die Miete für die neue Wohnung übernehmen?

Du musst nicht aus deiner Wohnung. Zumindest nicht freiwillig. Wenn du nicht freiwillig aus der Wohnung gehst, darf dein Vermieter nur mit einem Räumungstitel und einem Gerichtsvollzieher in deine Wohnung.

ANSONSTEN AUF GAR KEINEN FALL!!!! Egal wieviel Mietschulden und Kündigungen du hast.

bwhoch2  15.11.2013, 09:05

Hetz die Frau nur weiter in ihr Unglück!

Du hast selbst gekündigt. Die Kündigung ist wirksam und kann nicht rückgängig gemacht werden. Jedenfalls nicht wenn der Vermieter nicht will.

So einfach raus werfen kann Dich der VM jedoch nicht. Dazu müßte er eine Räumungsklage erheben.

Aber bedenke das dies, sowie Schadensersatzforderungen wenn die neuen Mieter nicht einziehen können, zu Deinen Lasten geht.

Auch wenn Du das vermutlich nicht zahlst bzw. zahlen kannst, die Forderungen kann der VM 30 Jahre lang geltend machen.

Das hat natürlich auch negative Auswirkung auf Deine Schufa.

Helfen kannst Du Dir nur selbst in dem Du intensiv eine angemessene Wohnung zum 1.12. suchst. Auch wenn diese nicht ganz Deinen Vorstellungen entsprechen sollte.