Kann die Arge die Miete ohne direkte Zustimmung des Hilfebedürftigen direkt an den Vermieter überw?
Ich würde gerne wissen ob die Arge einfach die Miete direkt an den Vermieter überweisen kann ohne direkte Zustimmung des Hilfebedürftigen? Wenn ja, wieso? Die können doch anhand des Kontos sehen ob das Geld wirklcih an den Vermieter geht oder zweckentfremdet wird, die haben doch beweise. Also ich finde es nicht in Ordnung, man muss doch lernen selbstständig damit umzugehen oder nicht? Außerdem hat man doch einen besseren Überblick über seine Kosten. Also ich wüsste gerne ob man das jetzt nach einmaligem Geschehen rückgängig machen kann wie z.B. mit Widerspruch oder ob die dann noch mehr ein Auge auf einen werfen? Ist es sinnvoll einen Widerspruch oder eine Änderungsmitteilung zu schreiben, dass es in Zukunft auf das Konto des HIlfebedürftigen und nicht an den Vermieter überwiesen werden soll. Geht das? Welche Argumente kann man da nehmen?? Ich finde es einfach unmöglich, dass die über einen entscheiden und nichtmal fragen und einfach sagen: das ist ja egal, ob an Sie oder den Vermieter. Ich meine ist es auch, aber trotzdem - ich will selbstständig dafür sorgen und überweisen und nicht überweisen lassen. Was kann ich tun?
5 Antworten
Fast alle Antworten gehen an der Frage vorbei. Nach meinem Kenntnisstand darf die ARGE nur mit schriftlicher Zustimmung des Bedürftigen dessen Miete direkt an den Vermieter überweisen. Selbstverständlich kann dieser die Zustimmung widerrufen. Eine Andere Sache ist es, wenn der Vermieter nur unter der Voraussetzung der Direktzahlung an entsprechende Mieter vermietet. Er hat dann sichere Mieteinnahmen ohne Ärger.
Prinzipiell stimme ich Dir zu. Nur der letzte Satz macht mir etwas Kopfschmerzen. Was meinst Du was für "kriminelle" Kretivität manche ALGII-Empfänger an den Tag legen um die KdU, trotz vereinbarter Direktzahlung, für sich selbst zu "verbraten".
Es wird wohl aber auch zu oft die Miete dann nicht überwiesen an den Vermieter, weiß es aus dem Bekanntenkreis. Zum anderen macht sich ja wohl die Arge nicht die Arbeit und kontrolliert das.
Ich finde das sogar SEHR IN ORDNUNG. Das ist Geld, dass dem VM zusteht - was hat derjenige denn davon, wenn er es erst aufs Konto bekommt und dann überweisen muss? Ist doch nicht so umständlich, wenn die Überweisung direkt von der Arge aus geht. Also das kann sogar der VM verlangen, dass das so geht. Es gibt genügend Leute, die dann nicht ihre Miete überweisen. Ich finde das gut so!!!
Nichts, das mußt Du hinnehmen. Fast alle Vermieter vereinbaren es mit der Arge, so sind sie sicher, dass sie die Miete auch bekommen. LG murkeltimo
Immer dann, wenn sie den Leistumgsempfänger aufgrund von Erfahrungen oder wichtige Gründe für eine solche Einschätzung für nicht sonderlich vertrauenswürdig erachtet.