Kann die Arge die Miete ohne direkte Zustimmung des Hilfebedürftigen direkt an den Vermieter überw?

16 Antworten

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Fast alle Antworten gehen an der Frage vorbei. Nach meinem Kenntnisstand darf die ARGE nur mit schriftlicher Zustimmung des Bedürftigen dessen Miete direkt an den Vermieter überweisen. Selbstverständlich kann dieser die Zustimmung widerrufen. Eine Andere Sache ist es, wenn der Vermieter nur unter der Voraussetzung der Direktzahlung an entsprechende Mieter vermietet. Er hat dann sichere Mieteinnahmen ohne Ärger.

Prinzipiell stimme ich Dir zu. Nur der letzte Satz macht mir etwas Kopfschmerzen. Was meinst Du was für "kriminelle" Kretivität manche ALGII-Empfänger an den Tag legen um die KdU, trotz vereinbarter Direktzahlung, für sich selbst zu "verbraten".

Ich habe selbst ein Haus mit zwei Mietwohnungen und ich bin ganz ehrlich, ich würde einen solche Leute allgemein nur in meine Wohnungen reinlassen, wenn die Arge es so handhaben tut, wie sie es bei Dir macht.

Wieso?

Ganz einfach: Ich habe es schon viermal erlebt, das das Geld dem Mieter ausgezahlt wurde, die Miete letztlich aber nie bei mir gelandet ist. Die Kosten für das Haus liefen aber schön weiter und ich konnte diese aus eigener Kasse weiterzahlen. In einem Fall wollte mir eine Mieterin sogar glauben machen, das die Arge die Mietgelder nur unregelmäßig ausgezahlt hätte, so kam sie über mehrere Monate immer nur mit einem Teil der Mietgelder an.

Würde ich die Außenstände summieren, die ich durch so Aktionen noch zu bekommen hätte, könnte sicher von dem Geld die Fassade neu streichen lassen.

Deshalb habe ich durchaus Verständnis das die ARGE die Sache vielerorts so handhabt und ich bin auch dafür, das viele Leistungen lieber durch zweckgebundene Gutscheine, statt durch Bargeld ausgezahlt werden sollten.

Die Gutscheine verkaufen die dann auch noch am Bahnhof.

das verstehe ich ja, ich aber als selbständige person möchte gefälligst selbst meine miete beim vermieter überweisen, es gibt immer schwarze schafe,aber so ist das leben - man muss vertrauen oder sichert sich ab, mann kann aber selbst über sich entscheiden und brauch keinen erziehungsberechtigten oder? zumindest nicht, wenn man erwachsen ist. so seh ich das. die vermieter versteh ich, aber wenn der vermieter mir vertraut, was mischt die arge sich dazwischen? das ist doch dann mein problem, die haben hauptsache das geld für die miete überwiesen, die müssen sich um mich kümmern & nicht um meinen vermieter. ein vermieter hat immer die A-Karte gezogen, das tut mir auch leid - aber auch jemand der nicht Harz IV empfänger ist, kann die miete versaufen und trotzdem nicht zahlen.

@mademoiselle80

Aber einem Mieter der regulär arbeitet, kann man in so Fällen schneller wieder los werden. Man hat auch eher die Möglichkeiten auf dem Rechtsweg an sein Geld zu kommen.

Leider ist es halt ein Problem was besonders beliebt in Hartz4-Kreisen vorkommt. Das heißt zwar noch lange nicht das alle dieser Leute so sind. Aber es lässt einen vorsichtiger werden.

Und wie gesagt: Ich würde das Arbeiten mit Geld allgemein bei sowas bis aufs Minimum beschränken. Bedanken könnten sich dann die braven, bei denen die sich einfach nicht an die Regeln halten könne (oder eher wollen).

@ThunderHawk

Genau so ist es. Die schwarzen Schafe machen die Spielregeln.

@ThunderHawk

@Mademoiselle80: Ich habe mich jetzt mal etwas mehr durchgelesen. Ich glaube, ich weiss, welche Beweggründe Du hast, dass Du das nicht möchtest. Ich kann Dich sehr gut verstehen - ich glaube, dass es einfach für Dich unangenehm ist, dass der Vermieter überhaupt etwas davon erfährt, weil ich mir vorstellen kann, dass es ein richtiges schäbiges Gefühl ist in Deiner Situation, in die wir alle hinein geraten können. Aber Du brauchst Dich gewiss nicht dafür schämen - Du scheinst ja auch zu dem anderen Typus zu gehören. Aber glaube mal - es gibt soooo viele Hartz IV-Empfänger, die es für sich behalten würden - und der VM hat dann die A.-Karte. Bei denen, die so drauf sind, kannste Dich bedanken - ebenso können wir uns ALLE bei denen bedanken, dass sowas wie Hartz IV erst entstanden ist und darunter müssen wir alle jetzt - irgendwann (die mit VIEL GLÜCK nie) mit leiden. Es ist aber heute keine Schande mehr, arbeitslos zu werden - dessen sei Dir gewiss. Behalte Deinen Stolz - Du wirst wieder was finden - und sage Dir jetzt: Das ist Geld, dass Dir zusteht - Du bist nämlich ein Mensch, der arbeiten will und versuche, Dich einfach nicht mit denen gleich zu fühlen - denn Du bist anders. Das kann uns allen irgendwann passieren - gerade bei der heutigen Arbeitsmarktlage. Du bemühst Dich und das zählt auch!

Ich finde das nicht unbedingt unmöglich.

Es hat wahrscheinlich genug Fälle gegeben, in denen das Geld nicht da angekommen ist, wo es hinsollte...

Ich als Vermieter würde mich darüber freuen, eine "Garantie" zu haben, die Miete pünktlich zu bekommen.

Letztenendes entstehen Dir als Hilfeempfänger dadurch doch keine Nachteile, Du musst Dich nicht darum kümmern und den Überblick über die Kosten hast Du trotzdem, da das Geld ja eh zweckgebunden weg geht.

Ich kann auch verstehen, dass Du Dich bemutter, oder entmündigt fühlst, aber das fühlst Du Dich sicherlich auch dann, wenn Du Deine Miete selber überweist, weil das an der Gesamtsituation nichts ändert.

ja darum geht es doch auch nicht, außerdem lege ich dort alle 3 monate meine Kontoauszüge vor, in denen sieht man doch, dass ich die Miete pünktlich überweise! es kann kein verdacht auf zweckentfremdung entstehen, es ist nur nicht in ordnung es einfach ohne meine zustimmung zu machen, vielleicht will ich nicht, dass der vermieter weiß dass ich harz 4 empfängerin bin.. außerdem bin ich kein kind, ich kann selbstständig meine überweisungen tätigen. darum geht es mir

@mademoiselle80

Da habe ich ja Verständnis für, ich lasse mir aber beispielsweise von meinen potentiellen Mietern aber Abrechnungen vorlegen, spätestens dann weiss ich aber, dass derjenige kein eigenes Einkommen hat.

Aber wenn die die Miete an den Vermieter überweisen, müssen die auch irgendwoher die Daten haben, also kannst Du nicht sagen, dass Du davon nichts wusstest.

@Sascher

ja klar, die bekommen doch eine Kopie des Mietvertrages, da werden dann wohl die Daten auch vom Vermieter drinstehen. Also ich weiß es wohl, weil die es mir gesagt haben, aber erst hieß es die zahlen es mir aus, weil ich dann besseren Überblick hätte und jetzt auf einmal heißt es es steht im Mietvertrag (was eine eindeutige LÜGE ist) und dass es doch egal ist ob an mich oder den VM, wie gesagt - stimmt auch, es ist egal - aber lieber wäre es mir anders.

AUßERDEM habe ich doch eine völlig andere Frage gestellt ich wollte Argumente hören und meine Rechte, ob ich Widerspruch einlegen kann - wie sieht es da aus?

@mademoiselle80

Du kannst es sicherlich versuchen.

Aber CDU und FDP haben sich darauf geeinigt, dass zukünftig nur noch dieses System angewandt werden soll.

Die Rechtsprechung ist hier leider unterschiedlich.

Es ist im Übrigen Unfug argumentieren zu wollen, der Leistungsempfänger lerne bei Eigenzahlung, mit Geld umzugehen. Mietzahlungen sind kein Truppenübungsplatz!

Der Vermieter hat pünktlich seine Miete zu erhalten, und es gibt genügend Leistungsempfänger (und es werden zunehmend mehr), die den Mietanteil nicht an den Vermieter weiter leiten, sondern in die nächste Kneipe tragen.

ja ich versteh das, aber wenn es doch schwarz-auf-weiss auf meinem konto zu sehen ist, dass ich die miete pünktlich überweise, da gibts nix zu zweifel oder beanstanden, das versteh ich nicht - ich bin doch keine von denen die sich damit ein schönes leben machen oder betrügen, es geht mir ums prinzip, dass die über meinen kopf hinweg einfach so entschieden haben. das ist blödsinn!

@mademoiselle80

Wieso wird über Deinen Kopf hinweg entschieden? Wenn Du einen Mietvertrag hast, bist Du zahlungspflichtig. Das ist keine Entscheidungsfrage, allzumal dieses Geld nicht Dein Geld ist und nicht von Dir erwirtschaftet wird.

Zudem haben die Sachbearbeiter der Arge genug anderes zu tun, als jeden Monat dezidiert und regelmäßig zu überprüfen, ob die Mietzahlungen vertragsgerecht geleistet werden. Auf nicht geleistete Mietzahlungen stoßen die im Regelfall erst, wenn der Vermieter bei der Arge anruft und sich beschwert, und oft genug passiert das erst, wenn der Leistungsempfänger 2 oder 3 Monate im Zahlungsrückstand ist.

Die Empfindlichkeiten eines Leistungsempfängers sind hier völlig nebensächlich. Wichtig ist einzig und allein, dass der Vermieter pünktlich und regelmäßig seine Miete bekommt, denn dafür stellt er Wohnraum zur Verfügung, den er oft genug teuer finanziert hat und noch Jahre lang abbezahlen muss.

Zudem magst Du ein pünktlicher Zahler sein, das kann ich nicht beurteilen. Aber der Leistungsempfänger neben Dir ist es bereits nicht mehr. Wer soll das regelmäßig kontrollieren, bei den aberhunderttausenden Mietverhältnissen, die die Arge bezuschusst?

@Saarland60

glaub mir, nach meiner Erfahrung nach haben die NIX anderes zu tun als Leute zu schickanieren, das ist alles was ich von denen mitbekommen habe, nur das können die, dabei bewegen sich einige haarscharf an den grenzen der moral.

@mademoiselle80

Die Schikane, die meine Mieter produzieren, weil das Geld der Arge nicht auf meinem Konto landet, ist weitaus größer.

Nichts, das mußt Du hinnehmen. Fast alle Vermieter vereinbaren es mit der Arge, so sind sie sicher, dass sie die Miete auch bekommen. LG murkeltimo