kann ich den Vermieter aus die Wohnung werfen

9 Antworten

Wenn er pünktlich seine Miete, als genehmigter Untermieter bezahlt, nicht.

Der Vermieter darf nur mit Deiner Erlaubnis und mit einem triftigen Grund in Deine Wohnung.

Ich habe mich einmal ausgeschlossen und gehofft, dass die Verwaltung einen Reserveschlüssel hätte, - Fehlanzeige, jetzt bin ich klüger, die dürfen gar keinen Schlüssel haben.

Wenn er pünktlich seine Miete, als genehmigter Untermieter bezahlt, nicht.

Frage richtig gelesen? Ich glaube nicht.

Wie kann man kurz vor dem Weihnachtsfest so eine wirklich dumme Frage stellen?

Wer eine gute Antwort erwartet, sollte die Frage auch entsprechend stellen bzw. formulieren, das hilft hier im Forum doch allen.

Da ich selbst Vermieter bin, kann ich mit solch einer Frage auch nicht viel anfangen.

Aber nun zu Dir: was war denn Grund und Anlass für den Besuch des Vermieters? Berechtigte oder unberechtigte Reklamationen, rückständige Mietzahlungen oder was sonst. Ich gehe normalerweise in keine Mietwohnung, wenn kein Grund oder Anlass besteht. Und wenn, so ist das alles mit den Besuchszeiten im Mietvertrag eindeutig geregelt.

Und noch eines: einen Vermieter wirft man nur 1 x aus der Wohnung, denn danach fliegt jeder Mieter im hohen Bogen - Eigentum verpflichtet!

Ich glaube nicht, dass Du über eine Besuchszeit regeln kannst wann Du in die Wohnung Deiner Mieter gehen kannst. Du darfst zur vermieteten Wohnung keinen Schlüssel zu dieser Wohnung im Besitz haben und der Mieter muss es auch gestatten, dass Du seine Wohnung betrittst. Ohne seine Erlaubnis also kein Zutritt und er kann Dich jederzeit aus der Wohnung verweisen. Der Mieter hat das Hausrecht an der gemieteten Fläche und er bestimmt auch wer ihn wann besuchen darf.

Er muss zwar in großzügigen Abständen den Besuch des Vermieters erlauben, doch kann er mitreden wann er Zeit dafür hat. Zudem muss der Besuch des Vermieters rechtzeitig angekündigt und begründet sein. Neugier ist kein Grund die Privatsphäre des Mieters zu stören.

Wenn Du die Wohnung gemietet hast oder übergeben bekommen hast und er keinen gerichtlichen Titel hat, kannst Du das...

Frage ist, wie er überhaupt reingekommen ist...

Durchs Schlüsselloch gg

Es kommt darauf an, was er darin will. Hat er sich rechtzeitig angemeldet und einen triftigen Grund genannt, dann musst du ihn auch in die Wohnung lassen. Steht er aber plötzlich vor der Tür und möchte rein, und das womöglich öfter, dann musst du ihn nicht in die Wohnung lassen. Du hast schließlich das Hausrecht.

Deine Fragestellung ist sehr mager. Warum will der Vermieter Deine Wohnung betreten?

Wenn er unbegründet kommt, musst Du ihn nicht in die Wohnung lassen. Einen Schlüssel zu Deiner Wohnung darf er nicht haben. Er hat Dir bei Wohnungsübergabe alle Schlüssel auszuhändigen. Im Zweifelsfall tausche den Schließzylinder zur Wohnung aus.