Guthaben bei Betriebskostenabrechnung an die Arge überweisen? Anrechnung?

12 Antworten

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Die Antwort auf deine Frage steht im Gesetz, genauer gesagt in § 22 Absatz 3 SGB II:

(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.

Das heißt, dass das Geld als Einkommen gerechnet wird, wenn es euch zufließt.

MfG

C.

Wenn die ARGE die komplette Warmmiete zahlt, will sie natürlich auch die Rückerstattung. Ist doch logisch. Ansonste wäre es doch eine Bereicherung durch die Hintertür.

wer der kostenträger ist, und zahlt, hat auch als abrechner an den zu überweisen der gezahlt hat, also an die arge, ich würde mich in deiner stelle nicht mit der arge anlehnen, unterrichte diese, behältst du das ziehen sie dir es bei der nächsten zahlung wieder ab, denn die haben den längeren arm, du nur ein kurzen

Gummibaerchen11 
Fragesteller
 21.11.2011, 13:47

Ok, wenn es rechtens ist ist das in Ordnung. Nur ich würde es gern zu 100% wissen, denn wenn es nicht rechtens ist, habe ich immernoch meine Rechtschutzversicherung. Dann hat die Armlänge keine Bedeutung mehr ;)

rudelmoinmoin  21.11.2011, 14:13
@Gummibaerchen11

prima die tritt aber nur bei "erfolg" ein, satzung durch lesen, >Nur ich würde es gern zu 100% wissen, denn wenn es nicht rechtens ist< denken wäre angebracht, wer hat denn den überschuss gezahlt ???

Gummibaerchen11 
Fragesteller
 21.11.2011, 16:31
@rudelmoinmoin

Denken? Wenn ich nicht darüber nachdenken würde, würde ich nicht recherchieren...und falls es nicht rechtens ist, ist es doch normal das man dann dagegen vorgeht.

Ja das bekommt das Amt,die haben es ja auch bezahlt,ist halt dumm gelaufen wenn sich da ein Guthaben ergibt,bei einer Nachzahlung müsste auch das Amt zahlen.

Dazu habe ich auch mal eine Frage, ich musste mich jetzt beim Jobcenter anmelden, und bezog im vergangenen Jahr keine Leistungen aber der Jobcenter möchte meine Betriebskostenabrechnung. Rein rechtlich gesehen, darf das überhaupt nicht angerechnet werden weil ich keine Leistungen bezogen habe. Leider finde ich diesbezüglich auch nicht im Gesetz. Weiß jemand was dazu? MfG Pea