Hartz4 - Umziehen ohne 3 monatige Kündigungsfrist?!

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Und die eigentliche Quelle war aus eigener Erfahrung - vor 3 Jahren.


Hab nen Job hier in SW angeboten bekommen, nachdem ich 10 Monate arbeitslos war.

Hab mich dann mit nem Anwalt auseinandergesetzt, bei www.anwalt.de, dort wurde mir erklärt, dass ich also mit nem Sonderkündigungsrecht aus dem Mietvertrag rauskomme.

Mein Vermieter in Nürnberg hat zwar geflucht, aber hat es dann doch eingesehen.

Ich hab dann halt mit ner Frist von 1 Monat gekündigt, dann waren wir beide zufrieden...

Also es gibt da eine Gestzeslücke:

Im Mietrecht steht, dass man bei einem driftigen Grund auch ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag rauskommt.


Eine neue Arbeit und ein damit verbundener Umzug ist so ein driftiger Grund.


Die Idee mit dem Nachmieter ist auch nicht schlecht, falls ihr vor der neuen Arbeit umziehen wollt.


ABER:

bedenkt, dass ihr in der neuen Stadt einen anderen Sachbearbeiter für HartzIV bekommt, der euch für den grundlosen Umzug

-> weil wenn ihr vorher schon umzieht, gab s ja keinen wichtigen Grund für die ARGE <-

nicht unbedingt wieder die volle Leistung gewähren wird.


Also VORSICHT - erst überlegen, dann umziehen.


Alternativen suchen: Evtl zieht für den neuen Job erst mal einer von euch um ...


Mal ne andere Frage: Wie lange wohnt ihr schon da wo ihr jetzt wohnt?

Weil die Dauer des Mietverhätnisses bestimmt die Kündigungsfrist ....

Bitte die Gesetzeslücke im Mietrecht mit Quelle hier als Kommentar posten.Danke

also es ist so, dass wir hier in der wohnung 1 1/2 jahre wohnen. das arbeitsamt weiss bescheid dass wir umziehen wollen und es geht von der ARGE aus klar.

unser hauptproblem ist eben der, dass ich keinen führerschein hab. moment, ich erklär des mal genauer.

das was ich nun schreibe WEISS die ARGE und deswegen haben die uns ja nen umzug erlaubt! mein mann hat einen führerschein und ich nicht. wir haben ein auto. wenn ich zu meiner arbeitsstelle fahre, muss mich mein mann hinfahren, fährt dann wieder heim. dann holt er mich wieder und dann fahren wir zu zweit wieder heim. in dem kaff wo wir wohnen gibt es absolut keine verbindung in die nächste stadt. wenn ich in der arbeit bin, kann mein mann sich keine richtige arbeit suchen weil er immer auf mich warten muss um mich abzuholen.

wenn mein mann arbeiten würde, müsste ich daheim sitzen den ohne führerschein komme ich eben nirgends wo hin. wie gesagt, ich hoffe dass es da irendteine möglichkeit geben wird dass wir keinen ärger mit dem vermieter bekommen. zumal ich dazu eh noch sagen muss dass er auf uns nicht sehr gut zu sprechen ist...

es wird ja ständig wegen uns anscheinend im haus rumgemeckert weil es zu laut ist, was nicht stimmt...wir haben auch beweise dafür. dann wird wegen dem hund rumgelästert dass der allein gelassen wird, wie denn wenn mein mann IMMER daheim ist und mich samt dem hund auch von der arbeit holt...ach lauter solche spässe, weil wir sind ja die einzigen hartz4 menschen in diesem ach so tollem, reichen haus^^ deswegen bin ich ja eigentlich der meinung dass er sich freuen sollte wenn wir weg sind, aber man weiss ja nie wie so ein vermieter (wie der eben is) reagiert ;-)

p.s. in diesem haus herrscht reger umzugsverkehr...ständig kommen neue, ständig ziehen welche wieder weg^^

dann dürfte die Sache mit dem Nachmieter doch kein Problem sein...

Oder?

Beauftragt halt nen Makler, das kostet euch nix...

@felidae1978

das kostet doch nur den vermieter nix, oder? ich glaube das mal so gehört zu haben!

QUELLE: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Arbeitsplatzwechsel.htm


Arbeitsplatzwechsel, Versetzung

Im Falle eins Wechsels des Arbeitsplatzes steht dem Mieter kein besonders Kündigungsrecht zu. Gäbe es eine solche gesetzliche Regelung, wäre der Vermieter durch solche normalen „Lebensrisiken“ des Mieters sehr benachteiligt. Jedoch möchte das Gesetz in allen Belangen dafür sorgen, dass die Probleme und die Sorgen von Mietern weitestgehend Berücksichtigung finden können. Daher wurde vor nicht allzu langer Zeit die Kündigungsfrist eines Mieters auf drei Monate herabgesetzt. Diese Kündigungsfrist ist völlig unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Damit ist es völlig unbedeutend, ob das jeweilige Mietverhältnis seit einem Jahr besteht oder bereits seit zehn Jahren Bestand hat. Es gilt grundsätzlich für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Nach dem Bundesgerichtshof, kurz BGH, stellt allerdings der Arbeitsplatzwechsel im Mietrecht einen gesetzlichen Grund für den Mieter dar, dass er ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Vertrag durch die Stellung von einem Nachmieter verlangen kann.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 242 Bürgerliches Gesetzbuch.

QUELLE: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-forum/kuendigung/113-kuendigung-wegen-kurzfristigen-arbeitsplatzwechsel.html


Wenn Mieter von einem Tag auf den Anderen in einer anderen Stadt einen neuen Arbeitsplatz angeboten bekommen, muss die Wohnung kurzfristig gewechselt werden.

Da ist ganz klar die Kündigungsfrist von 3 Monaten, die die Mieter einhalten müssen, zu lang.

Dies gilt erst recht, wenn im Mietvertrag das Kündigungsrecht der Vertragsparteien auf mehrere Jahre ausgeschlossen ist oder Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben.

Somit können und müssen Mieter versuchen, mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen.

Hierzu sollte ein so genannter Mietaufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden.

In dieser schriftlichen Vereinbarung, muss ganz klar festgelegt sein, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin endet.

Diese Vereinbarung muss natürlich von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.