Vermieter verlangt Schlüssel

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Sicher schon das zehnte Mal, dass ich solche (ähnliche) Fragen hier lese. Bin aber immer wieder überrascht, denn privat kenne ich wirklich nur Leute, deren erste Amtshandlung nach Anmietung der Schlössertausch ist. Beim Briefkasten ist das "nur" Sicherheitsdenken, beim Wohnungsschloss unabdingbar - Versicherungen freuen sich tierisch, wenn sie erfahren, dass die Schlösser nach Einzug nicht getauscht wurden. Dann müssen sie nämlich nicht einen müden Pfennig bezahlen ...

Und klaro, der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen "Zweitschlüssel"!

Der Vermieter hat kein Recht an den Wohnungs- und auch nicht an den Briefkastenschlüsseln. Beides ist durch den Mietvertrag Euer Eigentum und Euer privater Raum.

Er darf auch keinen der Schlüssel behalten. Fordert ihn auf, die Schlüssel entsprechend rauszugeben. Kosten für neue Schlüssel, de abgebrochen sind, sind aber auch von EUCH zu tragen, da es auch Eure Schlüssel sind.

Selbstverständlich darf der VM keinen Schlüssel haben, weder zu deiner Wohnung noch zu deinem Briefkasten. Bau einfach ein neues Schloss in den Briefkasten ein und lass ihn mit seinem Schlüssel glücklich werden. Der passt dann nämlich nicht mehr in euren Briefkasten. Bevor ich mir mit dem VM wegen des Schlüssels Stress machen würde..........ein neues Briefkastenschloss ist stressfreier.

Vermutlich hat dieser Vermieter auch Zweitschlüssel zu eurer Wohnung einbehalten. Ihr sollten den Vermieter schriftlich auffordern, sämtliche Wohnungs- und Briefkastenschlüssel zu übergeben - mit Frist und Androhung rechtlicher Schritte. Mal schaun wie sein aggressiver Ton dann klingt.

Evtl. androhen, die betreffenden Schlösser auf Kosten des Vermieters auswechseln zu lassen. Kann man ja nach Ankündigung mit der Miete verrechnen.

Selbstverständlich müssen sie dem Vermieter sein Eigentum zurückgeben, wenn er es Ihnen geliehen hat. Das betrifft selbstverständlich auch einen Schlüssel für einen Briefkasten. Sie müssen ihm also den Schlüssel aushändigen.

Der Vermieter ist allerdings nicht berechtigt, für die von Ihnen genutzten Objekte (Wohnung oder Briefkasten) einen Schlüssel zu besitzen. Das bedeutet im konkreten Fall, sie müssen dem Vermieter seinen Schlüssel zurückgegeben und der Vermieter muss Ihnen ein anderes Briefkasten Schloss einbauen lassen, von dem er keinen Schlüssel behält. Machen sie das dem Vermieter klar.