Darf mein Vermieter die Ordnung in meiner Wohnung überprüfen?

18 Antworten

Natürlich darf er das nicht - es sei denn ihm kommt das Ungeziefer unter deiner Tür schon im Treppenhaus entgegen. Ungebügelte Wäsche lockt aber kein Ungeziefer an, ebensowenig Verpackungsmaterial.

Du musst deinen Vermieter auch nicht reinlassen. Zu gucken, ob du aufgeräumt hast, ist kein Grund die Wohnung zu besichtigen.

Hat dein Vermieter einen Schlüssel? Tausch den Schließzylinder aus. (den alten aufbewahren)

Wohnst du mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus?

Darf er nicht.

Ohne Voranmeldung hat er in deiner Wohnungs nichts zu suchen. Es sei denn es ist ein Notfall wie Rohrbruch oder ähnliches.

Ich würde mir heute ein neues Schloss besorgen und dass dann sofort austauschen.

DeleteThis  26.02.2019, 12:40

Exakt so.

Ohne deine Erlaubnis nicht, aber er hat durchaus das Recht zu überprüfen ob eine Wohnung ( die ja sein besitz ist) in einem vernünftigen Zustand gehalten wird.

Also nicht verwahrlost.

Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der Vermieter alle ein bis zwei Jahre die Mietwohnung besichtigen, ohne dass ein konkreter Grund dafür vorliegen muss. So könnte er "routinemäßig" prüfen, ob eventuell Wartungsarbeiten durchzuführen sind oder ob sich die Wohnung noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Grundsätzlich muss sich der Vermieter vorher ankündigen. Einige Gerichte halten eine Vorankündigungszeit von nur 24 Stunden für ausreichend. Ist der Mieter berufstätig, so ist eine Ankündigungsfrist von mehreren Tagen eher angemessen. Der Vermieter muss hierbei auch auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen. So darf ein Besichtigungstermin auch nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden.

Lotta1965  26.02.2019, 21:07
Gibt es im Mietvertrag keine entsprechende Vereinbarung, dann darf nach der Rechtsprechung der Vermieter alle ein bis zwei Jahre die Mietwohnung besichtigen, ohne dass ein konkreter Grund dafür vorliegen muss

Dieses Recht gibt es nicht.

Caila  26.02.2019, 22:31
@Lotta1965 Doch das Recht gibt es. Zum einen kannst du gern ein Anwalt dazu befragen oder direkt beim landesgericht ( zb Berlin) oder dir mal §804 ansehen. Oder einfach mal googeln

Nein.

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Chaos und Unordnung in der Mietwohnung mögen einem Vermieter nicht gefallen, doch ein Kündigungsgrund ist das nicht. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 225/13). Grundsätzlich darf ein Mieter seine Wohnung so gestalten, wie er will. Solange dadurch die Substanz der Wohnung nicht gefährdet wird, schließt das Unordnung und Chaos mit ein, so die Richter.

 - (Recht, Mietrecht, Vermieter)

Ja, der Vermieter muss sich vorher anmelden.

Du musst ihn nicht reinlassen, wenn er unangemeldet vor der Tür steht.