Darf man eine in sich nicht abgeschlossene Wohung vermieten?

6 Antworten

Wenn der Streit ohnehin schon bei Gericht ist, frag mal deinen Anwalt, der kennt die ganze Geschichte.

Vermieten darf man alles. Nur nehmen müssen Sie nicht alle Wohnungen. ;-)

Du hattest eine Wohnung gemietet, die einen außerhalb deiner Wohnung liegenden Raum als Küche umfasste. Ich vermute, dass dein Mietvertrag nicht die Formulierung "Abgeschlossene Wohnung" beinhaltete. Im § 1 des MV "Beschreibung der Mietsache" könnte darauf hingewiesen sein. Besichtigt hat du doch die Wohnung vor Abschluss des MV?

Über was wurde denn hier gestritten? Die andere Streitpartei hatte doch ebenfalls die gemeinsame Flurbenutzung im Mietvertrag zu stehen? Oder nicht?

Abgeschlossen heißt NICHT, dass man einen sChlssel umdrehen muss. Abgeschlossen heißt auch, das es ein Raum ist, mit einer Türe davor. Somit war die Wohnung sehr wohl in sich abgeschlossen. Nurt, weil du eine Gemeinschaftsküche nutzen musstest, und daa übr einen Flur musstest, war die Wohnung nicht nicht-abgeschlossen.

Ich bin mir zie ic hsicher dass du ein "Zimmer/Wohnung mit Nutzung Gemeinschaftsküche" gemietet hattest.

Was denn denn da eigentlich der Richter gesagt? Wäre die Vermietung tatsächlich nicht rechtens gewesen, hätte das nur posotiv für dich ausgehen müssen..Die Vermtung hätte dann nämlich insUrteil einfließen müssen, und vom Richter ausdrücklich betont worden sein. "Mietvertrag war nichtig, weil..."

Ich habe dies bezüglich noch nicht geklagt, mein erster Anwaltstermin ist am Freitag . Möchte hier erst mal vorfühlen, ob Jemand ähnliche Probleme hatte und was man überhaupt vor Gericht erreichen könnte (z.B. Schadensersatz, Vermieter bekommt vermiet verbot, ...) da man im Internet nur die Definition von Wohneinheiten / Wohnungen findet und damit auch , dass diese in sich abgeschlossen seien müssen. Jedoch steht nirgendwo wie ein Verstoß dagegen geahndet wird.

Ich habe extra noch einmal nach geschaut... es war ein Mietvertrag für eine Wohneinheit!

Es war auch keine Gemeinschaftsküche, sondern nur meine eigene. Jedoch konnte ich nie mal kurz ohne Klamotten rüber was zu trinken holen. Und sich aus dem weg gehen, als der ganze Mist anfing ging leider auch nicht wirklich.

@Omgwtfbbqsauce

Ohne den Mietvertrag zu kennen, und die Wohnung selber, kann man da kaum was zu sagen.

Und das man nur "geschlossene Wohneinheiten" vermieten darf ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Allerdings wohne ich nicht zur Miete. Aber andererseits gibts ja auch WGs, wo es einerseits eigene Zimmer, andererseits Gemeinschaftsräume gibt.

Ohne als dann auch noch den Text zu kennen, auf den du dich beziehst, kann dir hier keiner was sagen.

@Omgwtfbbqsauce

Der Vermieter hat gegen nichts verstoßen. Sie haben sich doch vorher die Wohnung angesehen und so gemietet wie sie ist? Somit haben Sie vor Gericht keine Chancen.

Ob es Streitigkeiten während eines Mietverhältnisses gibt oder nicht, kann kein Vermieter voraussehen. Damit hat er nichts zu tun.

was sagt denn dein Anwalt dazu?