"Geruchsbelästigung" = Gefahr im Verzug?

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Nein, da würde ich sofort die Polizei informieren, dass geplant ist, bei Dir einzubrechen.

Einen Termin wirst Du in diesem Fall aber mit ihm ausmachen müssen, nur muß es halt einer sein, der auch Dir zusagt.

Gefahr im Verzug - da schreit jemand in Deiner Wohnung um Hilfe, es ist von außen Feuer zu sehen, Wasser rauscht unter der Tür oder die Wände des Nachbarn runter, es qualmt in der Wohnung.

Geruchsbelästigung könnte auf eine Leiche hindeuten - aber da ist keine Gefahr im Verzug.

So. Einfach rein darf er nicht.

Aaaaber - wenn aus Deiner Wohnung wirklich eine unerträgliche Geruchsbelästigung dringt, dann kann Dir u. U. auch fristlos gekündigt werden.

Aber auch hier darf der Vermieter nicht einfach rein.

Meine Fragen: 1. Dürfen sie wirklich einfach in die Wohnung, auch wenn man es Ihnen ausdrücklich untersagt?

 

Du hast nicht das Recht, die Besichtigung zu untersagen. Das Recht zur Besichtigung ergibt sich allein schon aus dem § 809 BGB.

Der Termin muss nur innerhalb einer angemessenen Frist angekündigt werden (das ist hier auch erfolgt).

 2. Ist Geruchsbelästigung (welche meiner Meinung nach nicht gegeben ist) wirklich "Gefahr im Verzug"?

 

Der Vermieter kann auch aller 1-2 Jahre eine Besichtigung durchführen, ohne das er hierfür einen Grund benötigt. Die hier gegebene Geruchsbelästigung ist vielleicht keine "Gefahr in Verzug" aber dennoch ein ausreichender Grund.

Sollten wir keinen Zugang erhalten werden wir die Wohnungstüre von einem Fachmann öffnen lassen"

 

Das funktioniert so aber nicht. Hier würde der Vermieter eine gerichtliche Verfügung benötigen.

Wer fühlt sich hier durch was für einen Geruch gestört?

Müll? Tiere? oder worum soll es gehen?

Eigentlich ist Geruchsbelästigung keine Gefahr im Verzug, da dadurch niemand direkt zu Schaden kommt. Außer, es handelt sich zum Beispiel um Gasgeruch, dann darf dein Vermieter die Wohnung auch betreten. Mein Tipp wäre aber einfach zu kooperieren, auch wenn der Vermieter nur ein Recht auf Besichtigung hat, wenn ein Schaden droht oder Gefahr im Verzug ist. Wenn du es wirklich darauf anlegen möchtest( warum auch immer....) kannst du die Besichtigung ablehnen und per Polizei verhindern lassen.

zu 1) ja, der Vermieter darf ein Mal im Jahr den Zustand der Wohnung nach Ankündigung besichtigen. Diese Ankündigung hat er gegeben, wenngleich in einem etwas seltsamen Wortlaut

zu 2) nein

Nachdem Du ja schreibst "das sehen wir zwar nicht so", hast Du ja nichts zu befürchten.

Im Übrigen ist es leicht, sich auch so Zutritt zu verschaffen: man leert einfach eine Flasche Wasser an Deiner Wohnungstürkante aus. Dann holt man einen Zeugen dazu. Es entsteht so der Eindruck, daß in der Wohnung eventuell ein Wasserschaden entsteht -> zack, hat man "Gefahr im Verzug"