Wie oft darf Vermieter die Wohnung besichtigen/überprüfen?

17 Antworten

Er meinte er dürfe sich alle 3 Monate die Wohnung ansehen.

Das ist zu oft. Gemäß der allgemeinen Rechtsprechung ist eine allgemeine Besichtigung ohne konkreten Anlass aller 1-2 Jahre möglich (LG Berlin WM 1980, 185).

Der Termin ist dem Mieter aber rechtzeitig anzukündigen.

Der Vermieter scheint hier etwas genau zu sein. In solchen Fällen empfehle ich das Schloss der Wohnungseingangstür zu wechseln. Ich will nicht ausschließen, dass sich sonst der Vermieter die Wohnung ohne dein Wissen anschaut.

das Problem habe ich auch und mir droht der Vermieter sogar mit fristloser Kündigung wenn ich diese Schikane durchgehen lasse...

 mach's wie mir hier auch geraten wurde:

 einfach ignorieren und wenn's hart auf hart kommt dann hat er auf jeden Fall die schlechteren Karten...

 1mal im Jahr wäre voll in Ordnung

das ist völliger ein unsinn. du bist einfach nur an einen idioten geraten, der denkt er kann machen was er will, denn es ist ja seine wohnung. das ist schlicht und ergreifend nicht richtig, er ist zwar der eigentümer aber du bist nun der besitzer.

solange du die wohnung mietest und die miete bezahlst, hat dein vermieter in deiner wohnung nichts verloren. anfang diesen jahres hat sogar ein mieter vor gericht recht bekommen, der seine bekloppte vermieterin aus seiner wohnung hinausgetragen und vor die tür geworfen hat.

dein vermieter kann dich anrufen und fragen ob er mal in die wohnung darf. wenn du darauf keine lust hast, sagst du nein und legst auf.

ein mietvertrag in dem drin steht, dass er die wohnung überprüft, ist nicht rechtens.

tritt in deinen örtlichen mieterverein ein, das kostet im jahr nur 20 euro, dort wirst du von profis zu solchen themen beraten.

Die meisten Idioten findet man allerdings bei den Wohnraumnutzern.

Das ist falsch. Der Anspruch auf Besichtigung einer Mietsache ergibt sich aus § 809 BGB. Es geht nur darum, wie oft der Vermieter das darf.

dein vermieter kann dich anrufen und fragen ob er mal in die wohnung darf. wenn du darauf keine lust hast, sagst du nein und legst auf.

Dann steht schlimmstenfalls der Vermieter mit einer einstweiligen Verfügung vor der Tür.

Es gibt da keine gesetzlich fixierte Fristenregelung. Nur bei berechtigter Notwendigkeit wegen Reparaturen etc. hat der Vermieter ein Zutrittsrecht, nicht für regelmäßige Inspektionen. Als Besitzer der Wohnung entscheidest du, wer wann deine Wohnung betreten darf. Um ungerechtfertigtes bzw. unberechtigtes Betreten zu verhindern, ist der Austausch des Schließzylinders anzuraten. Den alten aufbewahren und  bei Auszug wieder  einbauen.

Der Vermieter darf in der Regel einmal im Jahr die Wohnung besichtigen, wenn er einen konkreten Anlass hat. Soll die Wohnung verkauft werden, darf er näturlich öfters mit Interessenten vorbeikommen. Es gilt:

Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die Wohnung zu besichtigen, sollte er seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher ankündigen. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch zwei Wochen vorher angekündigt werden. Der Vermieter darf sein Besuchsrecht nur zu den ortsüblichen Zeiten ausüben, das heißt generell werktags unter Berücksichtigung von Ruhezeiten.

Ausführlich: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Wohnungsbesichtigung_Was_muss_ein_Mieter_zulassen.d416.html