Darf mein Name einfach in der Zeitung erwähnt werden?

4 Antworten

Bei der Veröffentlichung von Namen in Zeitungen ist abzuwägen:

  • Wird die Privatsphäre durch die Namensnennung beeinträchtigt?
  • Ist die Namensnennung erforderlich für die Berichterstattung?

Die erste Frage würde ich in diesem Fall mit ja beantworten. Ein erlittener Arbeitsunfall gehört zur Privatsphäre. Die Öffentlichkeit darf zwar über den Unfall informiert werden, aber nicht über den Namen.

Die zweite Frage ist klar mit nein zu beantworten. Wenn es um die grundsätzliche Schilderung eines Arbeitsunfalls geht, um damit den Arbeitsschutz zu verbessern und künftige Unfälle zu verhindern, sind die Namen vollkommen uninteressant.

Selbst wenn das Ganze nur innerbetrieblich verwendet wird, würde ich heftig dagegen protestieren. Und die Kollegin sollte sich mal über die rechtlichen Grundlagen informieren.

http://spreerecht.de/allgemein/2011-11/namensnennung-online-artikeln-zeitungen

Vorweg, es gibt keine allgemeingültige allein richtige Regelung, sondern eine Vielzahl von Regelungen und Gesetzen und es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an.

Grundsätzlich dürfen Zeitungen schon unter bestimmten Bedingungen vollständige Namen veröffentlichen, denn generell gilt, dass die Presse alle Daten veröffentlichen darf, die sowieo öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören auch Namen von Personen usw...

Es ist schlicht falsch, dass Namen immer abgekürzt werden müssen (schon mal was von Angela M. gelesen?).

Die Presse darf nämlich umsomehr in die Privatsphäre eindringen, als das öffentliche Interesse an den Geschehnissen steigt, muss aber im Gegenzug eine besondere Sorgfalt bezüglich der Richtigkeit der Aussagen walten lassen.

So, nun ist aber die Frage, in wie weit so einen (Firmen-)Newsletter jetzt wirklich "Presse" ist und in wie weit gar ein öffentliches Interesse besteht. Ich sehe das hier nicht so wirklich, so dass ich hier auch eher euer Einverständnis als erforderlich ansehen würde - aber, wie gesagt, es kommt eben auf den Einzelfall an.

PeterSchu  05.07.2012, 00:19

Frau Angela M. übt allerdings einen Beruf aus, in dem sie unweigerlich mit der Öffentlichkeit zu tun hat und die Erwähnung einer Handlung von ihr macht keinen Sinn, wenn man nicht dazu schreibt, um wen es geht. Hier ist also die Namensnennung unbedingt wichtig für die Berichterstattung. Bei der Schilderung eines Falles zu Thema Arbeitsschutz ist aber der Name schnurzpiepegal. Die Nennung verletzt die Privatsphäre.

Namen müssen also sicherlich nicht immer abgekürzt oder verschwiegen werden, in vielen Fällen aber schon.

soedergren  05.07.2012, 10:21
@PeterSchu

Nichts anderes habe ich gesagt. Ob die Erwähnung eines Namen wichtig oder eben unwichtig ist, kommt auf den Einzelfall an. Man kann es aber eben nicht generell ablehnen.

In Zeitungen ist es üblich, den Namen entweder abzukürzen z.B. M. statt Müller. Oder gleich einen anderen Namen zu nehmen.

Ohne Einwilligung ist es nicht ok, Euere richtigen Namen ausgeschrieben zu verwenden. Da ist Euere Kollegin auf einem ganz schmalen Brett. Wie kommt Sie denn darauf, daß dies richtig wäre??

Wenn Sie solch einen Newsletter schreibt, müsste sie sowas schon wissen!

Lasst es Euch nicht gefallen und fordert eine sofortige Berichtigung, falls dies noch möglich ist. Vielleicht könnt Ihr Euch schriftlich zusichern lassen, daß dies in Zukunft unterbleibt (Unterlassungserklärung).

Ich denke das darf man nicht, solange diese Personen es nicht erlaubt haben. In Zeitungen steht doch meistens nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens.

noldenagrar 
Fragesteller
 03.07.2012, 08:27

Genau so sehe ich das auch. Stünde ja da auch nur ein Name, wäre ja nicht so schlimm. Aber Wir drei werden ja direkt in Bezug zueinander gesetzt und es ist ein absolutes wiedererkennungsmerkmal.