Darf eine Zeitung meinen Artikel ohne Einwilligung umschreiben und veröffentlichen?

3 Antworten

Hei, angijoli, dich zu ärgern ist verständlich, aber fehl am Platz: Es mag keine Zeitung, denselben Text später nachzudrucken, den die Konkurrenz schon veröffentlicht hatte. Es wäre also nicht verwunderlich gewesen, wenn die zweite Zeitung dankend abgewinkt hätte. Sie hat - warum auch immer - deinen Text später gedruckt, ihn als Information verstanden, aus der der Redakteur einen für sein Blatt angemessenen Bericht verfasst hat. Das ist erstens sein gutes Recht (das ist sein Job, Informationen zu verarbeiten) und ist zweitens übliche Praxis. Insofern -  im Sinn der Sache bzw. Schule - kannst du eigentlich froh sein, dass auch die Zweitzeitung euch noch Aufmerksamkeit gewidmet hat.

Was du ggf. kannst, um deinen Ärgern zu mildern, bitte die Zeitung um Informations- und Foto-Honorar. Ob du etwas bekommst, ist allerdings nicht sicher. o.k.? Grüße!

vielen Dank für deine Antwort. sehr hilfreich :)

Hallo!

Ich arbeite bei einer Tageszeitung & kann dir somit "aus erster Quelle" erklären, dass eine Redaktion Artikel in der Tat umschreiben darf --------> das nennt sich Redigieren & beinhaltet bspw. das Umstellen von Formulierungen, Sätzen, Satzzeichen & das Herausstreichen bestimmter Passagen, wenn diese etwa unsachlich sind oder der Artikel zu lang wäre, um ihn auf der im PC vorher genau durchplanten Seite unterzubringen!

Dass solche Berichte überhaupt abgedruckt werden, ist oft sogar reine "Kulanzsache" --------> im Impressum einer Tageszeitung steht immer, dass unverlangt eingesandte Manuskripte gekürzt oder auch gar nicht gedruckt werden dürfen bzw. der Verlag sich das Recht dafür vorbehält. So ist dein Anliegen auch rechtlich abgeklärt --------> kannst dich ja evtl. höflich melden & deine Enttäuschung bekunden, aber viel mehr wie ich werden die Redakteure dir auch nicht sagen können.

Relativ kurze Berichte erscheinen oft auch unter Notizen.. ich kenne das z.B. von den aktuell recht häufigen Maiandachten christlicher Vereine, die eben darüber berichten & in wenigen Zeilen alles Wichtige abhandeln. So was läuft vor allem dann unter der Randspalte, wenn es kein freier Mitarbeiter abgibt, sondern etwa ein Vereinsvorsitzender.

Texte freier Mitarbeiter werden diesbezüglich bevorzugt behandelt; die werden zwar auch redigiert und bearbeitet, erscheinen dann aber auch mal als Einzel-Kurzbericht. Freie Mitarbeiter haben ein Autorenkürzel & erhalten ein Honorar für ihre Berichte, meist so zwischen 10 und 20 Cent pro Zeile. Viele Vereine wissen es, dass Texte freier Mitarbeiter gebracht werden & auch bevorzugt werden ggü. Vereinsvorsitzenden usw., sodass sie sich direkt an diese wenden, wenn was ist.

Das empfehle ich auch dir, wenn wieder was ist --------> vllt. gibt's bei euch im Ort einen "Reporter", der Vereinsversammlungen besucht & Ähnliches, gelegentlich ein paar Berichte schreibt & Fotos schießt.. bei dem kannste dich ja melden, dann kommt es auch eher & oft ungekürzt :)

Alles Gute.. hoffe, ich konnte dir helfen :)

Bei unaufgefordert eingeschickten Artikeln durfen die Zeitungen das, es sei denn, du hast ausdrücklich auf dein Urheberrecht hingewiesen

Achso vielen Danke. Dann werde ich mich wohl nicht beschweren können...